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mehr wie Diskontobanken ohne Notenausgabe, und in diesem Sinne
kann man sagen, daß die Reichsbank zur einzigen Zettelbank des
Deutschen Reiches geworden ist.
5. Der Einfluß der Reichsbank auf die Diskontpolitik
der Privatnotenbanken.
Dieser Centralisierungs-Prozeß ist nicht ohne jeden Kampf und
Widerspruch von statten gegangen; imb zwar war es die Reichsbank,
welche sich dieser Entwickelung anfänglich widersetzte.
So sehr die Verwaltung der Reichsbank eine gewisse Kontrolle
über die Privatnotenbanken und eine gewisse Herrschaft über den
ganzen deutschen Geldmarkt erstrebte, so unangenehm empfand sie es,
daß sich die Privatnotenbanken von der Erfüllung der natürlichen
Aufgaben der Zettelbanken lossagten und sich in ihrer Geschäfts
führung lediglich von den Grundsätzen reiner Erwerbsinstitute leiten
ließen. Da die wichtigsten Beschränkungen des Vankgesetzes, nament
lich die Drittelsdeckung und das Kontingentiernngssystem, Reichsbank
und Privatnotenbanken auf gleichem Fuß behandelten, ist es leicht
erklärlich, daß die Reichsbank das Verhalten der Privatnotenbanken
nur ungern sah. Während die Privatnotenbanken nur die Vorteile
der Notenausgabe ausnutzen, sollte die Reichsbank allein die gesamten
wirtschaftlichen Funktionen des Notenwesens erfüllen.
Vor allem wurde das Mittel, vermöge dessen die Privatnoten
banken sich die volle Ausnutzung ihrer Notenkontingente sicherten, das
Unterbieten des Reichsbankdiskonts, als eine Art von unlauterem Wett
bewerb empfunden, weil die Reichsbank auf diesem Gebiet in Rücksicht
auf ihre öffentlichen Aufgaben wehrlos war. Sie mußte es über sich
ergehen lassen, daß ihr in ruhigen Zeiten die Privatnotenbanken durch
einen niedrigeren Diskontsatz einen großen Teil der Wechsel, die ihr
sonst zugeflossen wären, abjagten, ohne sich bei steigendem Geldbedarf
weigern zu können, den Privatnotenbanken direkt oder indirekt als
Rückhalt zu dienen. Erschwerend kam hierzu, daß der Reichsbank in
den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten des Bankgesetzes infolge der
glänzenden Entwickelung des neu begründeten Giroverkehrs gewaltige
Summen neuer Mittel zuflössen, deren Veranlagung sich durch die
Konkurrenz des privaten Kapitals schwierig gestaltete.
Die Privatnotenbanken zeigten sich der Reichsbank nun vor allen:
darin überlegen, daß sie auch unter ihrem offiziellen Diskontsatz Wechsel
ans dem freien Markte ankauften. Dies Verfahren verstieß gegen den
Wortlaut des Bankgesetzes, welches von den Notenbanken die öffent-