Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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eine gewisse Nötigung besteht, in kritischen Fällen für die Einlösung 
der Noten der Privatnotenbanken Sorge zu tragen. Solange die 
Reichsbank Wechsel diskontiert und ihre Noten in Metallgeld einlöst, 
können sich die Privatnotenbanken jederzeit die zur Einlösung ihrer 
Noten erforderlichen Barmittel durch Rediskontieren ihres Wechsel 
bestandes bei der Reichsbank verschaffen. Die Reichsbank muß also 
stets damit rechile», daß ihre Barmittel iu kritischen Zeiteil nicht nur 
zur Einlösung ihrer eigenen Noten, fonderli auch zur Einlösung der 
Privatbanknoten in Anspruch genommen werden. 
Die Centralisation des deutschen Bankwesens ist also mit einigeil 
Nachteileil bezahlt wordeii. Es wird aber wohl ntemanb behaupten, 
daß sie damit zu teuer erkauft worden sei. Eine andere Frage ist, 
ob diese Nachteile nicht beseitigt werden sonnen und beseitigt werden 
solleil, eine Frage, mit welcher wir uns im zweiten Teil dieser Schrift 
beschäftigen werden.
	        
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