Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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eine  gewisse  Nötigung  besteht,  in  kritischen  Fällen  für  die  Einlösung
der  Noten  der  Privatnotenbanken  Sorge  zu  tragen.  Solange  die
Reichsbank  Wechsel  diskontiert  und  ihre  Noten  in  Metallgeld  einlöst,
können  sich  die  Privatnotenbanken  jederzeit  die  zur  Einlösung  ihrer
Noten  erforderlichen  Barmittel  durch  Rediskontieren  ihres  Wechselbestandes ­
  bei  der  Reichsbank  verschaffen.  Die  Reichsbank  muß  also
stets  damit  rechile»,  daß  ihre  Barmittel  iu  kritischen  Zeiteil  nicht  nur
zur  Einlösung  ihrer  eigenen  Noten,  fonderli  auch  zur  Einlösung  der
Privatbanknoten  in  Anspruch  genommen  werden.
Die  Centralisation  des  deutschen  Bankwesens  ist  also  mit  einigeil
Nachteileil  bezahlt  wordeii.  Es  wird  aber  wohl  ntemanb  behaupten,
daß  sie  damit  zu  teuer  erkauft  worden  sei.  Eine  andere  Frage  ist,
ob  diese  Nachteile  nicht  beseitigt  werden  sonnen  und  beseitigt  werden
solleil,  eine  Frage,  mit  welcher  wir  uns  im  zweiten  Teil  dieser  Schrift
beschäftigen  werden.
            
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