Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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gewähruilg beider Banken bei einem so gewaltigen Unterschied im 
Notenumlauf und Barvorrat geht hervor, daß die Kategorie der 
Certifikatnoten im Notenumlauf der Bank von Frankreich einen un 
verhältnismäßig größeren Raum einnimmt. 
Die Ursache ist einmal der größere Reichtum Frankreichs und 
die oft beobachtete Gewohnheit des wohlhabenden Franzosen, größere 
Summen in Noten in seinem Portefeuille mit sich zu führen. Ferner 
ist zu beachten, daß die Bank von Frankreich Noten auf kleinere 
Beträge ausgiebt als die Neichsbank, vor allem daß sie stets einen 
großen Betrag von Noten zu 50 Fres in Umlauf hat Diese Noten 
sind in viel höherem Grade geeignet als die größeren deutschen 
Hundertmarknoten, im täglichen Verkehr das bare Geld zu vertreten; 
es ist ferner eine bekannte Thatsache, daß die Noten desto seltener 
zur Einlösung zur Bank zurückkehren, je kleiner der Betrag ist, mis 
den sie lauten. Die Wirkung dieser Ursachen ist, daß sich die Noten 
ausgabe der Bank von Frankreich im Jahre 1897 durchschnittlich 
auf 3083 Millionen Mark belief, während in Deutschland trotz der 
größeren Bevölkerung nur 1266 Millionen Mark*, nur zwei Fünftel 
des französischen Notenumlaufs, in Cirkulation waren. 
Die größere Wenge der Certifikatnoten bei der Bank von Frank 
reich hat zur Folge, daß bei gleichem Umfang der Kreditgewährung 
beider Banken die prozentuale Bardeckung der Noten und der 
sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten bei der Bank von 
Frankreich eine bessere ist als bei der Neichsbank, trotzdem die 
Reichsbank den nicht anderweitig festgelegten Teil ihrer eignen 
Mittel (ca. 116 1 /a Millionen Mark) mit zur Kreditgewährung ver 
wendet. Die größere Fassungskraft des französischen Verkehrs für 
Certifikatnoten überwiegt also für die Bank von Frankreich die 
nachteilige Wirkling, welche die Festlegung ihrer eignen Mittel in 
Effekten, isoliert betrachtet, hat. 
Aus all dem geht hervor, daß die Theorie, welche die eignen 
Mittel einer Noteilbank nur als Sicherheitsfonds gelten lassen will, 
nicht allfrecht erhalteil werben kann. Die Frage der Erhöhung des 
Grundkapitals der Reichsbailk läßt sich also nicht durch die an sich 
zweifellos richtige Behauptung, daß die eignen Mittel der Vailk für 
die Zwecke eines Sicherheitsfonds mehr als ausreicheild seien, ohile 
weiteres abthun. 
an Noten der Reichsbank und Privatnotenbanken.
	        
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