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gewähruilg beider Banken bei einem so gewaltigen Unterschied im
Notenumlauf und Barvorrat geht hervor, daß die Kategorie der
Certifikatnoten im Notenumlauf der Bank von Frankreich einen un
verhältnismäßig größeren Raum einnimmt.
Die Ursache ist einmal der größere Reichtum Frankreichs und
die oft beobachtete Gewohnheit des wohlhabenden Franzosen, größere
Summen in Noten in seinem Portefeuille mit sich zu führen. Ferner
ist zu beachten, daß die Bank von Frankreich Noten auf kleinere
Beträge ausgiebt als die Neichsbank, vor allem daß sie stets einen
großen Betrag von Noten zu 50 Fres in Umlauf hat Diese Noten
sind in viel höherem Grade geeignet als die größeren deutschen
Hundertmarknoten, im täglichen Verkehr das bare Geld zu vertreten;
es ist ferner eine bekannte Thatsache, daß die Noten desto seltener
zur Einlösung zur Bank zurückkehren, je kleiner der Betrag ist, mis
den sie lauten. Die Wirkung dieser Ursachen ist, daß sich die Noten
ausgabe der Bank von Frankreich im Jahre 1897 durchschnittlich
auf 3083 Millionen Mark belief, während in Deutschland trotz der
größeren Bevölkerung nur 1266 Millionen Mark*, nur zwei Fünftel
des französischen Notenumlaufs, in Cirkulation waren.
Die größere Wenge der Certifikatnoten bei der Bank von Frank
reich hat zur Folge, daß bei gleichem Umfang der Kreditgewährung
beider Banken die prozentuale Bardeckung der Noten und der
sämtlichen täglich fälligen Verbindlichkeiten bei der Bank von
Frankreich eine bessere ist als bei der Neichsbank, trotzdem die
Reichsbank den nicht anderweitig festgelegten Teil ihrer eignen
Mittel (ca. 116 1 /a Millionen Mark) mit zur Kreditgewährung ver
wendet. Die größere Fassungskraft des französischen Verkehrs für
Certifikatnoten überwiegt also für die Bank von Frankreich die
nachteilige Wirkling, welche die Festlegung ihrer eignen Mittel in
Effekten, isoliert betrachtet, hat.
Aus all dem geht hervor, daß die Theorie, welche die eignen
Mittel einer Noteilbank nur als Sicherheitsfonds gelten lassen will,
nicht allfrecht erhalteil werben kann. Die Frage der Erhöhung des
Grundkapitals der Reichsbailk läßt sich also nicht durch die an sich
zweifellos richtige Behauptung, daß die eignen Mittel der Vailk für
die Zwecke eines Sicherheitsfonds mehr als ausreicheild seien, ohile
weiteres abthun.
an Noten der Reichsbank und Privatnotenbanken.