Full text : Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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gewähruilg  beider  Banken  bei  einem  so  gewaltigen  Unterschied  im
Notenumlauf  und  Barvorrat  geht  hervor,  daß  die  Kategorie  der
Certifikatnoten  im  Notenumlauf  der  Bank  von  Frankreich  einen  unverhältnismäßig ­
  größeren  Raum  einnimmt.
Die  Ursache  ist  einmal  der  größere  Reichtum  Frankreichs  und
die  oft  beobachtete  Gewohnheit  des  wohlhabenden  Franzosen,  größere
Summen  in  Noten  in  seinem  Portefeuille  mit  sich  zu  führen.  Ferner
ist  zu  beachten,  daß  die  Bank  von  Frankreich  Noten  auf  kleinere
Beträge  ausgiebt  als  die  Neichsbank,  vor  allem  daß  sie  stets  einen
großen  Betrag  von  Noten  zu  50  Fres  in  Umlauf  hat  Diese  Noten
sind  in  viel  höherem  Grade  geeignet  als  die  größeren  deutschen
Hundertmarknoten,  im  täglichen  Verkehr  das  bare  Geld  zu  vertreten;
es  ist  ferner  eine  bekannte  Thatsache,  daß  die  Noten  desto  seltener
zur  Einlösung  zur  Bank  zurückkehren,  je  kleiner  der  Betrag  ist,  mis
den  sie  lauten.  Die  Wirkung  dieser  Ursachen  ist,  daß  sich  die  Notenausgabe ­
  der  Bank  von  Frankreich  im  Jahre  1897  durchschnittlich
auf  3083  Millionen  Mark  belief,  während  in  Deutschland  trotz  der
größeren  Bevölkerung  nur  1266  Millionen  Mark*,  nur  zwei  Fünftel
des  französischen  Notenumlaufs,  in  Cirkulation  waren.
Die  größere  Wenge  der  Certifikatnoten  bei  der  Bank  von  Frankreich ­
  hat  zur  Folge,  daß  bei  gleichem  Umfang  der  Kreditgewährung
beider  Banken  die  prozentuale  Bardeckung  der  Noten  und  der
sämtlichen  täglich  fälligen  Verbindlichkeiten  bei  der  Bank  von
Frankreich  eine  bessere  ist  als  bei  der  Neichsbank,  trotzdem  die
Reichsbank  den  nicht  anderweitig  festgelegten  Teil  ihrer  eignen
Mittel  (ca.  116 1 /a  Millionen  Mark)  mit  zur  Kreditgewährung  verwendet. ­
  Die  größere  Fassungskraft  des  französischen  Verkehrs  für
Certifikatnoten  überwiegt  also  für  die  Bank  von  Frankreich  die
nachteilige  Wirkling,  welche  die  Festlegung  ihrer  eignen  Mittel  in
Effekten,  isoliert  betrachtet,  hat.
Aus  all  dem  geht  hervor,  daß  die  Theorie,  welche  die  eignen
Mittel  einer  Noteilbank  nur  als  Sicherheitsfonds  gelten  lassen  will,
nicht  allfrecht  erhalteil  werben  kann.  Die  Frage  der  Erhöhung  des
Grundkapitals  der  Reichsbailk  läßt  sich  also  nicht  durch  die  an  sich
zweifellos  richtige  Behauptung,  daß  die  eignen  Mittel  der  Vailk  für
die  Zwecke  eines  Sicherheitsfonds  mehr  als  ausreicheild  seien,  ohile
weiteres  abthun.

an  Noten  der  Reichsbank  und  Privatnotenbanken.
            
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