Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

welche in der Vermehrung des Grundkapitals eine entsprechende 
Vermehrung des Barvorrats erblickt, zurückgewiesen haben, kommen 
wir nun zu der Frage, was in Wirklichkeit die Bedeutung und die 
Wirkung einer Kapitalerhöhung der Reichsbank sein würde. Wir 
setzen bei der Untersuchung dieser Frage voraus, daß die der Reichs 
bank durch eine Kapitalvermehrung neu zufließenden Mittel nicht in 
Effekten festgelegt, sondern entsprechend der bisherigen Praxis der 
Neichsbank als Betriebsfonds behandelt werden würden. 
tt) Die Bedeutung des Verhältnisses zwischen den eigenen Mitteln 
und den täglich fälligen Verbindlichkeiten einer Notenbank. 
Die Passiva einer Notenbank bestehen zunr weitaus größten 
Teil aus zwei gänzlich verschiedenen Posten: aus Roten und andern 
täglich fälligen Verbindlichkeiten, deren Honorierung von der Bank 
in jedem Augenblick verlangt werdeil kann, unb aus den eignen 
Mitteln der Bank, Grundkapital unb Reservefonds, welche überhaupt 
nicht zurückgezogen werden können. Da die Natur der Aktiven 
der Ratllr der Passiven entsprechen muß, wird die Bank um 
so strenger auf die äußerste Liquidität ihrer Anlage sehen müssen, 
je größer der Raum ist, welchen unter den zur Kreditgewährung ver 
wendeten Passiven die täglich fälligen Verbindlichkeiten einnehmen; 
andererseits kann eilte Notenbank dem Kreditbegehr um so weiter ent- 
gegeltkollttnen, je größer der Raum ist, ben ihre eignen unkündbaren 
Mittel unter den zur Kreditgewährllllg verweildeten Passiven ein 
nehmen. Eine Notenbank, welche ihre eignen Mittel als Betriebs 
fonds verwendet, sann demnach unter sonst gleichen Umständen gegen 
über den alt sie heraittretenden Kreditaitsprücheit liberaler sein, als 
eine Noteitbank, welche ihre eignen Mittel lediglich als Sicherheits 
fonds betrachtet unb sie in Effekten anlegt; unb eine Bank mit 
größerent Grlntdkapital sann liberaler sein, als eine Baltk mit klei- 
nerem Grultdkapital. 
Bei der Reichsbank hat sich nun seit ihrer Begrüitdung das 
Verhältnis zwischen ihreit eignen Mitteilt unb den täglich fälligen 
Verbindlichkeiten wesentlich verschoben. Währeitd ihre eignen Mittel 
auf der einen Seite durch die Vermehrultg des Reservefonds bis zu 
seiner gesetzlicheit Höhe (30 Millionen Mark) eine kleine Vermehrung 
erfahren Haben, hat der hier allein in Betracht kolnmende Teil der 
selben, der Teil, welcher zur Kreditgewähruitg verweitdet werden 
kann, dllrch die immer mehr anwachsenden Jnvestiertmgeit in Im 
mobilien eine Verminderung erfahrelt. Dagegeit finb die täglich
	        
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