Full text: Der Zukunftsstaat und die Lösung der socialen Frage

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jametes Sempo eintreten würbe. BepüfS tf)unüd)ftet Wcrminbe, 
mng der Transportkosten sollten die Staatseisenbahnen und die 
Marine die erforderlichen Transportmittel gegen mäßige Miethweise 
zur Verfügung zu stellen verpflichtet werden. 
Kein Volk der Erde ist zur Gründung von Colonien so ge 
eignet als das Deutsche und es wird damit ebenso prosperiren wie 
die Engländer und Holländer, sobald es nur bereit Beispiele folgt, 
indem es die sich vorfindenden Landeseinwohner human behandelt, 
denselben ihre Sprache und Religion läßt, sie möglichst selbstständig 
stellt und gegen feindliche Angriffe schützt, sie zur Urbarmachung 
anleitet, Wege und Eisenbahnen baut, mit ihnen verträglich und 
friedfertig lebt, sie wohlhabend macht, sie auel) nach und nach, so 
bald sie sich dazu qualisiciren und es ohne Gefährdung der An- 
siedelungen geschehen kann, zu den Staats- und Gemeindeämtern 
zuläßt. Diesen Colonien würde eine der Unabhängigkeit beinahe 
gleichkommende Autonomie zuzugestehen und dem Mutterlande nur 
die Besetzung der Spitzen der Behörden, insbesondere der Gonverneure 
und Bezirkspräsidenten, wozu juristisch vorgebildete und im Ver 
waltungsfache tüchtige Persönlichkeiten auszuersehen wären, vor 
zubehalten sein. 
Ilm zwischen dem Mutterlande und den künftigen Colonien 
eine im beiderseitigen Interesse liegende wirthschaftliche und nationale 
Verbindung bleibend zu erhalten, dürfte es sich empfehlen, daß die 
Reichsregierung in den Ländern, wo Ackerbancolonien gegründet 
werden sollen, sich durch Verträge einen möglichst großen Land- 
complex unter der Bedingung reserviren ließe, daß der Kaufpreis 
dafür in Zeitraten nach Maßgabe des Bedarfs an Land für 
die deutschen Ansiedler berichtigt und dann das käuflich erworbene 
Land den Einwanderern nach ihrer freien Wahl in Zeit- ober ab 
lösbare Erbpacht giebt. 
Um ganz unbemittelten Personen die Auswanderung nach 
solchen Colonien zu erleichtern, könnte die Reichsregierung für ihre 
Ueberfahrt und ihren Unterhalt während der ersten Zeit des Aufent-
	        
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