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[teuer von einem Procent der Kauf- resp. Werthsumme und zwar ohne
Berücksichtigung der etwa aufhaftenden Hypothekenschulden zu entrich
ten gewesen. Schon der ausgleichenden Gerechtigkeit nnilcit ist eine Be
steuerung der Zinsen, Renten und aller Kaufsgeschäfte an der Börse
geboten und bei sog. Differenz- oder richtiger Wettgeschäften sogar eine
doppelte Steuer durchaus gerechtfertigt, weil dadurch einer künstlichen
Steigerung der Preise für Getreide, Petroleum, Häute, Colonial-
waaren und überhaupt für alle diejenigen Gegenstände, welche in den
Geschäftskreis der Börse fallen, kräftig entgegengewirkt wird. Damit
jedoch keine von Kapitalien unmittelbar herrührenden Einnahmen un-
besteuert bleiben, würden diese sämmtlich, also auch alle Arten von
Geldanleihen für stempelpflichtig zu erklären sein.
Die Befürchtung, daß eine Besteuerung der Renten- und
Börsengeschäfte den Geldverkehr ins Ausland dränge, ist un
begründet, denn ttotzdem, daß z. B. in Oesterreich von Zins
coupons eine sehr hohe Steuer erhoben wird, übt dieselbe doch
nur geringen Einfluß auf den Jnnenvcrkehr mit österreichischen
Werthpapieren ans und von diesen cursirt sogar ein erheblicher
Theil im Auslande. Uebrigens kann einem Abflusse an Kapitalien
ins Ausland behufs Ankauf von dortigen Werthpapieren dadurch
wirksam entgegengetreten werden, daß von ausländischen Zins-
eoupons künftig doppelt so hohe Steuern erhoben werden, als von
inländischen. Anderweite Auslagen von Kapitalien im Auslande
sind aber wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten und Un-
bequemlichkeiten und da dort zumeist höhere Steuern zu zahlen sind,
als im Jnlande, weniger zu besorgen.
Auch der Einwurf, daß den sogen. Differenz- oder Wett-
geschäften sehr leicht die Form von Zeitgeschäften gegeben werden
könne, ist unzutreffend, denn ganz abgesehen davon, daß dies ohne
Gefährdung des Interesses eines der Contrahenten doch sehr schwierig
sein dürfte, kann eine solche Täuschlmg dadurch unwirffam gemacht
werden, daß die wirllich erfolgt sein sollende Lieferung glaubhaft
nachgewiesen werden muß, worauf dann nur der einfache atener-