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beim Betriebe eines gewissen Geschäft« zur Anwendung k°,innen
und zwar so, das; die Beschäftigung aller Arbeiter im Dienste der
Genossenschaft und somit die Bereinigung de« Arbeitgebers und
der Arbeiter in einer Person das Mittel und der Verkauf der
Prodnete an das Publikum das Ziel bildet,
66, WroduKtiv-Kenosscnkchcrsten.
Die Produktiugenossenschasten müssen über hinreichende Betriebs
fonds d, h, Geldmittel verfügen können und da die Mitglieder ge
wöhnlich nur einen »einen Theil davon unter sich auszubringen
vermögen, so sind die noch fehlenden Summen entweder bei den
Volksdanken beziehungsweise bei den Darlehnskassen-Vereinen, oder,
wenn dies nicht möglich ist, bei Privatkapitalisten zu leihen, was
übrigens nicht schwer halten dürste, wenn diesen neben Sicherstellung
des Kapitals und dessen Zinsen durch Solidarhaft der einzelnen Ge
nossenschaften ein bestimmter Antheil von »/, oder %, je nach der
H°he des Darlehns am Reingewinn nach Ausscheidung von 10—20«/«
zur Bildung eines Tilgung«- und Reservefonds gewährleistet würde,
> Eine andere Geuossenschaftssorm ist die, daß der Kapitalist
als Unternehmer irgend eines Industriezweiges auftritt und den
ständigen Arbeitern einen bestimmte,, Antheil am Reingewinn und
zwar ebenfalls nach Ausscheidung von 10—20»/« zur Bildung
emeê Tilgungs- und Reservefonds zuweist und dieser nach Maß
gabe der von den einzelnen Arbeitern im Laufe des Jahres ver
dienten Löhne vertheilt wird. Nach erfolgter Tilgung des ge-
sammten Anlagekapitals wird das Etablissement Eigenthum der
betheiligten Arbeiter.
Drese beiden Genossenschaftsarten gewähren nicht nur den be
theiligten Arbeitern neben ihren Arbeitslöhnen einen der Höhe der
letzteren entsprechenden Antheil am erzielten Reingewinn, sowie auch
die Aussicht dermaleinst in den gemeinschaftlichen Vollbesitz des
Geschäfts zu gelangen, sondern es wird auch den betreffenden
Kapitalisten als Mittheilhabern am Reingewinn und an den ange
sammelten Reservefond die Möglichkeit dargeboten, ihr Vermögen