79
Das Genossenschaftswesen befreit auch das Kleingewerbe von
dem Drucke, welchem es durch das Großgewerbe mit seinen mächtigen
Mitteln: Wissenschaft, Maschinen, Kapital und Kredit ausgesetzt
ist, indem es auch ihm, dem Fabrikarbeiter und ländlichen
Arbeiter gestattet, an dem reichen Segen des Industriebetriebes
mehr Teil zu nehmen.
Durch die Genossenschaft wird der Arbeiter zum Bürger wirthschaftlicher
Gemeinwesen, er wird eine wirthschaftliche Persönlichkeit,
die sich zur vollen Persönlichkeit des Unternehmers steigert und es
bleibt ihm zum Unterschiede von den socialdemokratischen Gemeinschaftlichkeiten
das unschätzbare Gut der Individualität und Selbständigkeit,
wovon er an seine Genossenschaft nur soviel abgibt, als
zur Ueberwindung der Existenzgefahren derselben nothwendig ist.
Das Bewußtsein der eigenen Kraft, im Verein mit gleichen
Kräften seiner Genossen erzeugt in ihm jenen stolzen und hingebenden
Bürgersinn, der stets als Muster öffentlicher Tugend galt.
Dem Staate führt die Genossenschaft tüchtige und zufriedene
Bürger zu; in der Wirthschaft erobert sie, gegenüber der Herrschaft
des todten Kapitals, der Arbeit das Bürgerrecht; die Gesellschaft
wahrt sie vor den Gefahren socialer Verkümmerung und verhütet
einen dauernden Zustand, in welchem die ökonomische Unselbständigkeit
die Regel und sociales Elend das Loos der Mehrzahl ist.
Mögen es anfangs auch nur Wenige sein, welche durch die
Genossenschaft zur Selbständigkeit gelangen und für Viele der Weg
lang sein und das Ziel ungewiß bleiben, so wirkt doch schon das
Bewußtsein der Möglichkeit, zu einer wirthschaftlichcn Selbständigkeit
zu gelangen, unendlich wohlthätig und ermuthigend auf das Leben
des auf seine Arbeit angewiesenen Mannes ein.
Mit der Unabhängigkeit des Arbeiters erhöht sich auch dessen
Selbstgefühl; sie schärft sein llrthcil und festigt seinen Charakter,
sodaß er sich in allen Lebensverhältnissen leichter zurecht findet
und sich weder durch Sophistereien, noch durch die für leichtgläubige