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3. Die Förderung des Exports.
Eine bedeutende Erweiterung des Exports ist aber unmöglich,
solange die meisten Länder durch hohe Einfuhrzölle den Import
unserer billigen Konserven ausschließen. Es muß dahin gewirkt
werden, daß Konserven bei neuen Verträgen als „Konsumartikel“
aufgefaßt werden, während man sie jetzt als Luxusartikel ansieht.
Solange dies nicht geschieht, wird im Auslande kein nennenswerter
Absatz für Konserven zu finden sein.
4. Gemeinsame Verkaufsbedingungen.
Die Festsetzung eines einheitlichen Textes für die Verkaufsbedingungen
der Konservenbranche würde bei der heutigen Verschiedenheit
sehr wünschenswert sein. Andere Branchen haben
solche Bestimmungen, die Mißverständnisse und Prozesse vermeiden,
schon lange Zeit.
5. An bringen des Namens des Fabrikanten an jeder Dose.
In keinem Lande außer in Deutschland, kennt man in so ausgedehntem
Maße die Sitte, Konserven ohne Angabe der Firma des
Fabrikanten in den Handel zu bringen. Allerdings haben vornehmlich
die Grossisten das an und für sich wohl berechtigte, resp. verständliche
Bestreben, ihren Abnehmern, den kleinen Verkäufern,
ihre Bezugsquellen nicht bekannt zu geben. Sie verlangen daher
seit Jahren von den Fabrikanten, daß dieselben entweder Etiketten
ohne jeden Firmenzusatz, oder was jetzt meist der Fall ist, Etiketten
mit der Firma des Grossisten verwenden. Solange das Geschäft in
solchen Nahrungsmitteln, speziell in der Konservenbranche, sich in
normalen Bahnen bewegte, konnte von keiner Seite gegen diese Bestrebungen
Bedenken erhoben werden. Nachdem aber eine Überproduktion
eingetreten ist, die eine verschärfte Konkurrenz hervorgerufen
hat, suchen kapitalschwächere Fabrikanten, sowie Neulinge
in der Branche, durch die Stellung möglichst niedriger Verkaufspreise
ihre Ware abzusetzen. Es entstanden Fabrikate, die sowohl hinsichtlich
des Reingewichts an Nahrungsmitteln, als auch in Hinblick auf
die Qualität gerechten Ansprüchen nicht genügen. Der Kleinverkäufer
aber, wie auch der Konsument, ist aus den oben angeführten
Gründen nicht in der Lage, derartige Fabrikate äußerlich zu erkennen
und zurückzu weisen, wodurch allmählich normale Verhältnisse herbeigeführt
werden könnten. Ihre fortgesetzte Täuschung ist um so
leichter, als durch die Verwendung der verschiedenartig gestalteten
Etiketten ihnen auch die Möglichkeit genommen wird, das einmal
schon als minderwertig erkannte Fabrikat zurückzuweisen.