thumbs : Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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3.  Die  Förderung  des  Exports.
Eine  bedeutende  Erweiterung  des  Exports  ist  aber  unmöglich,
solange  die  meisten  Länder  durch  hohe  Einfuhrzölle  den  Import
unserer  billigen  Konserven  ausschließen.  Es  muß  dahin  gewirkt
werden,  daß  Konserven  bei  neuen  Verträgen  als  „Konsumartikel“
aufgefaßt  werden,  während  man  sie  jetzt  als  Luxusartikel  ansieht.
Solange  dies  nicht  geschieht,  wird  im  Auslande  kein  nennenswerter
Absatz  für  Konserven  zu  finden  sein.
4.  Gemeinsame  Verkaufsbedingungen.
Die  Festsetzung  eines  einheitlichen  Textes  für  die  Verkaufsbedingungen ­
  der  Konservenbranche  würde  bei  der  heutigen  Verschiedenheit ­
  sehr  wünschenswert  sein.  Andere  Branchen  haben
solche  Bestimmungen,  die  Mißverständnisse  und  Prozesse  vermeiden,
schon  lange  Zeit.
5.  An  bringen  des  Namens  des  Fabrikanten  an  jeder  Dose.
In  keinem  Lande  außer  in  Deutschland,  kennt  man  in  so  ausgedehntem ­
  Maße  die  Sitte,  Konserven  ohne  Angabe  der  Firma  des
Fabrikanten  in  den  Handel  zu  bringen.  Allerdings  haben  vornehmlich ­
  die  Grossisten  das  an  und  für  sich  wohl  berechtigte,  resp.  verständliche ­
  Bestreben,  ihren  Abnehmern,  den  kleinen  Verkäufern,
ihre  Bezugsquellen  nicht  bekannt  zu  geben.  Sie  verlangen  daher
seit  Jahren  von  den  Fabrikanten,  daß  dieselben  entweder  Etiketten
ohne  jeden  Firmenzusatz,  oder  was  jetzt  meist  der  Fall  ist,  Etiketten
mit  der  Firma  des  Grossisten  verwenden.  Solange  das  Geschäft  in
solchen  Nahrungsmitteln,  speziell  in  der  Konservenbranche,  sich  in
normalen  Bahnen  bewegte,  konnte  von  keiner  Seite  gegen  diese  Bestrebungen ­
  Bedenken  erhoben  werden.  Nachdem  aber  eine  Überproduktion ­
  eingetreten  ist,  die  eine  verschärfte  Konkurrenz  hervorgerufen ­
  hat,  suchen  kapitalschwächere  Fabrikanten,  sowie  Neulinge
in  der  Branche,  durch  die  Stellung  möglichst  niedriger  Verkaufspreise
ihre  Ware  abzusetzen.  Es  entstanden  Fabrikate,  die  sowohl  hinsichtlich ­
  des  Reingewichts  an  Nahrungsmitteln,  als  auch  in  Hinblick  auf
die  Qualität  gerechten  Ansprüchen  nicht  genügen.  Der  Kleinverkäufer ­
  aber,  wie  auch  der  Konsument,  ist  aus  den  oben  angeführten
Gründen  nicht  in  der  Lage,  derartige  Fabrikate  äußerlich  zu  erkennen
und  zurückzu  weisen,  wodurch  allmählich  normale  Verhältnisse  herbeigeführt ­
  werden  könnten.  Ihre  fortgesetzte  Täuschung  ist  um  so
leichter,  als  durch  die  Verwendung  der  verschiedenartig  gestalteten
Etiketten  ihnen  auch  die  Möglichkeit  genommen  wird,  das  einmal
schon  als  minderwertig  erkannte  Fabrikat  zurückzuweisen.
            
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