Full text : Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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6.  Gleichmäßiger  Doseninhalt.
Es  würde  zu  wünschen  sein,  daß  der  Inhalt  der  Dosen  an  Gemüse ­
  durch  Gesetz  oder  Bestimmungen  der  Fabrikanten  untereinander
geregelt  würde.  Auch  der  Zentralverband  deutscher  Kaufleute  und
Gewerbetreibender  hat  dieses  Verlangen  an  die  deutschen  Konservenindustrie ­
  gestellt,  nachdem  er  den  Nachweis  erbracht  hatte,  daß  in
verschiedenen  i  Kilodosen  bei  gleichem  Bruttogewicht  Wassermengen
von  27®,  290,  310,  330,  350  und  410  g  enthalten  waren.  Nach  Ansicht ­
  des  genannten  Zentralverbandes  haben  sich  die  Klagen  der
Kleinhändler  und  Konsumenten  über  den  Gewichtsinhalt  an  Gemüse
von  Jahr  zu  Jahr  vermehrt.  Wenn  nachgewiesen  wurde,  daß  der
Trockeninhalt  von  2  Pfunddosen  zwischen  380  und  600  g  schwankt,
so  weist  dies  auf  unhaltbare  Zustände  hin,  die  baldigst  verbessert
werden  müssen.
7.  Festsetzung  gleicher  Bezeichnungen  für  gleiche
Qualitäten.
Vergleicht  man  die  Preislisten  verschiedener  Konservenfabrikanten, ­
  so  findet  man  überall  verschiedene  Bezeichnungen,  aus  deren
Namen  sich  entweder  gar  nicht  oder  nur  zum  Teil  die  Qualitäten  der
Konserven  erkennen  lassen.  So  finden  wir  bei  Spargel:  Riesenspargel,
Kaiserspargel,  Stangenspargel  extra,  prima  Stangen  Spargel;  bei  Erbsen:
Kaiserschoten,  Erbsen  la,  Erbsen  feinste,  Erbsen  ganz  fein  usw.  Der
Konsument  kann  aus  diesen  Bezeichnungen  gar  keine  Schlüsse  auf
den  Inhalt  der  Dosen  ziehen.
8.  Warnung  vor  Neugründungen.
Die  ungünstige  Lage  der  Landwirtschaft  drängt  viele  kleineren
Landwirte  dazu,  ihre  Zuflucht  zum  Anbau  von  Gemüsen  für  Konservenzwecke ­
  zu  nehmen  und  man  glaubte  bis  vor  kurzem,  daß  es
für  die  Ausdehnung  rentablen  Gemüsebaus  keine  Grenzen  gäbe.  Es
dürften  also  Veröffentlichungen  in  der  Presse  über  die  Überproduktion
in  der  Konservenindustrie  und  Warnungen  vor  Neugründung  von
Konservenfabriken  notwendig  erscheinen.
9.  Ausführliche  Buchführung  in  den  einzelnen  Konservenfabriken. ­

In  einzelnen  Konservenfabriken  läßt  die  kaufmännische  Buchführung ­
  sehr  zu  wünschen  übrig.  Eine  ausführliche,  sachgemäße  und
richtige  Kalkulation  zeigt  dem  Fabrikanten,  zu  welchen  Preisen  er
die  Produkte  verkaufen  kann,  ohne  selbst  Schaden  zu  leiden.  Nach
einer  einmaligen  richtigen  Bilanz  kann  der  Kaufmann  erkennen,
°b  sein  Unternehmen  fortschreitet  oder  zurückgeht.  Hiernach  müßte
            
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