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Bllrger-Nettungs-Jnstitut zu Hirschberg.
Es besteht seit 1835 und hatte Ende 1864 ein Vermögen von 4676
Thalern. Sein Zweck ist, in Roth gerathenen Handwerkern zinsfreie
Darlehne von 10—50 Thlr., welche m monatlichen Raten zurückzu- ;
zahlen sind, zu gewähren. Im Jahr 1864 wurden 61 Handwerker
mit Darlehnen im Gesammtbetrage von 2495 Thlr. versehen.
Bürger Rcltiings Institut zu Magdeburg.
Es ist 1825 in Wirksamkeit getreten und besitzt in Folge ansehnlicher Ver
mächtnisse von Morgenstern, Kricheldorf, Jäckel rc. ein Ver
mögen von 12,000 Thlr. Handwerker bleiben so lange ausgeschlossen,
als für sie der „Kredit-Verein für Handwerker" am Orte besteht. Im
Jahr 1861 belief sich die Einnahme an Zinsen und freiwilligen Bei
trägen auf 1927 Thlr.
Bllrger-RettungS-Jnstitut zu Löwenberg.
1842 von dem dortigen Gewerbe-Verein begründet. Im Jahre 1864
waren Einnahmen 3040, Ausgaben 2950 Thlr.; an 132 Bürger
wurden zinsfreie Vorschüsse von 5 — 30 Thlr. gegeben. Kapital-Ver
mögen 1140 Thlr., wozu hauptsächlich die von jedem neu anziehenden
Bürger mit je 2 Thlr. zu entrichtenden Gaben beitragen.
Bürger-Rettungs Institut zu Potsdam.
Gestiftet von der philharmonischen Gesellschaft und dem Rechnungsrath
Pittclko, ist dieses Institut durch Kabinets-Ordre vom 23. Juli 1835
bestätigt, und sind demselben die Rechte einer moralischen Person bei
gelegt. Der Fonds, welcher durch Geschenke und Beiträge gebildet und
vermehrt wird, unterstützt, nach erfolgter sorgfältiger Prüfung durch
eine aus 12 Bürgern und Einwohnern bestehende Prüfungs-Kommission,
auf zweierlei Art: a) durch Unterstützungen, welche nach Bedürfniß von
den Mitgliedern verwendet werden; b) durch zinsfreie Darlehen. Die
Mitgliedschaft erwirbt man durch ein Geschenk von 50 Tblr. oder
durch einen jährlichen Beitrag von 2 Thlr. Am 22. März 1864 wur
den 11 Unterstützungen in. Betrage von zusammen 520 Thlr. bewilligt.
Bürger-Rettungs-Institut in Sonneuburg.
Aus den Fonds desselben werden jährlich 30 Thlr. an einen verarmten
Handwerker zur Wiederbelebung seines Geschäfts gezahlt.
Bürger-Rettungö-Jnstitut zu Templiu.
Es kommt seinen Mitgliedern in Geldverlegenheiten durch Darlehue
zu Hülfe. Mitglied ist, wer ein für allemal 2 Thlr. scheukt, oder mo
natlich 2 r 1 Sgr. zahlt, oder ein einmaliges Darlehen von 5 Thlr. oder
fortlaufende Darlehue von vierteljährlich 7 ' Sgr. zur Vereins-Kasse
macht. Der Verein hat 800 Thlr. Kapital-Vermögen.
Bürger-Rettungs- und Untcrstützungs Anstalt zu Pleschen.
Im Jahre 1855 von einem Verein begründet, hat sic nach bem von
der Königl. Regierung bestätigten Statut vom 7. Januar 1857 den
Zweck, in Roth gerathene Bürger durch Darlehen zu unterstützen. In