Full text : Preußisches Landbuch

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Casselsches  Stipendium.
Der  Domherr  Joachim  Cassel  zu  Brandenburg  legirte  1556  ein
Kapital  von  500  Gulden,  dessen  Zinsen  mit  14^  Thlr.  an  bedürftige
und  würdige  Stndirende  vom  Domkapitel  zu  Brandenburg  auf  3  Jahre
vergeben  werden.  v
Ernst  Ludwig  Castnersches  Legat,
mittelst  Testaments  vom  3.  Juni  1718  mit  650  fl.  (433^-ThlrJ  ausgesetzt, ­
  wovon  300  fl.  für  10  Arme  der  Stadt  Treptow  a.  R.,  150
fur  das  geistliche  Ministerium,  150  für  die  Schnl-Kollegcn  (jetzt  des
mmirnfiumg),  50  für  bic  @f.  bofe#  beßinmt  fi„b.
-aë  légat  ist  in  Grundstücken  angelegt  und  bringt  jährlich  118  Thlr.
wovon  ans  die  10  Armen  50  Thlr.  kommen.  Die  Empfänger  wcrnamtt°ņ
  bCr  Fàlie,  und  da  diese  ausgcstorben,  vom  Magistrat  er-C
  ans  se  scher  Preis-  und  Stipendien  Fonds.
Der  Stifter  dieses  bei  der  Universität  Breslau  verwalteten  Fonds
Profestor  der  Theologie  Johann  Isaak  Ludwig  Causse,  (ş  zu  Franka
 -  ^  ^pril  1302)  hinterließ  sein  Vermögen  zu  zwei  wohlthätigen ­
  Stiftungen,einer  Familicn-Stiftung  und  einer  akademischenPreisimb
  S#cnb,cn=e,fhinq.  (Die  einnoWc,  o»  800  ^ir.  ¡óbríich,  soll
J u  ,  für  drei  Familien-  und  zu  ş  für  zwei  akademische  Stipendien
umurmbt  Serben.  ;n  ben  eraren  flub  biqemqcH,  niddic
Mn  bm  Mürbemi  o.  %onceig,  iberni  o,,f
Wlttigswalde  tu  Ostpreußen,  oder  von  dem  verstorbenen  Prediger  der
französischen  Kirche  Couderc,  oder  von  besten  Bruder,  dem  gewesenen
Prediger  Couderc  zu  Kassel,  abstammen  und  einer  Unterstützung  bedürftig ­
  sind;  zu  den  letzteren  gelangen  Stndirende  der  evangel.  Theologie. ­
  Neben  den  Stipendien  bestehen  2  Preise  -,  100  Thlr.  für  diclenigen,
  die  am  besten  ein  hebräisches  Kapitel  and  dem  alten  Testament
und  ein  Kapitel  aus  dem  neuen  Testament  analysirt  und  erklärt  haben.
Cauti  us  de  Beyii  esches  Prediger-  und  ñchullehrer-WittwenhauS  zu  Berlin.
Der  Kurfürstliche  Ober-Einnehmer  Canti  ns  erbaute  in  der  Dorotheenstraße ­
  ein  Haus  mit  4  Wohnungen,  und  bestimmte  mit  feiner
Gattin  geb.  Crcllius  dasselbe  durch  Urkunde  vom  1  Januar  1686
lieutenant  de  Bey  ne  bedachte  die  Stiftung  mit  mehreren  Kapitalien
imb  H.  ,cß  beg  «ite»  .^1#  bog  feßiqe  qröfterc  (Do
rotheenstr.  24.)  erbauen.  Es  wohnen  fünf  Wittwen  im  Hanse,  zwei
außer  demselben.  Jede  Wittwe  hat  50  Thlr.  Pension  und  bic  in.
Hause  wohnenden  nach  außerdem  5  Thlr.  Kanon.  Die  sechste  und
siebente  Wittwe  erhalten,  wenn  sie  in  Berlin  wohnen,  40  Thlr,  wenn
sie  in  der  Provinz  wohnen  und  dort  keine  freie  Wohnung  geniesten
20  Thlr.  Mieths'Entschädigung.  Beim  Eintritt  zahlt  jede  Wittwe
            
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