Full text : Preußisches Landbuch

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Christenser  Kloster  zu  Aachen.
Es  gehören  zu  demselben  etwa  10  geistliche  Schwestern,  welche  sich
der  Krankenpflege  außerhalb  der  Anstalt  gegen  mäßige  Entschädigung
widmen.
Elisabeth  Christine,
Gemahlin  Friedrichs  des  Großen,  zahlte  jährlich  600  Thlr.  an  das  damals ­
  bestehende  Berliner  Armen-Direktorium  zur  Erledigung  der  demselben
überwiesenen  Bittschriften.  Nach  dem  Tode  der  Königin  wies  König
Friedrich  Wilhelm  111.  die  Fortzahlung  auf  die  Hof-Staatskasse  an,
und  es  wird  diese  Summe  seit  Uebernahme  des  Arnienwesens  durch
die  Kommune  bei  dem  aus  Königl.  Kassen  fixirten  Zuschuß  mit  angerechnet. ­
  Nach  einem  Kommunalbeschluß  vom  21.  Juli  1821  werden
diese  600  Thlr.  zu  monatlichen  Unterstützungen  verwendet.  (Lisco  Ş.  86).
Christliche  Herberge  zur  Heiinath  in  Bonn,
eine  von  dem  Jünglings-Verein  in  Bonn  mit  Unterstützung  Königs
Friedrich  Wilhelm  IV.  gegründetes  Haus  für  durchreisende  Gesellen.
Es  steht  unter  Aufsicht  des  Prof.  Clemens  Perthes.
Christlich  konservativer  Lehrerbnnd.
Ein  im  Jahre  1864  zu  Neusalz  entstandene  freie  Vereinigung  von
Lehrern,  welche  den  Zweck  verfolgt,  christliches  Leben  und  patriotischen
Sinn  zunächst  unter  den  Lehrern  der  Volksschule  und  sodann  auch  in
weiteren  Kreisen  zu  nähren.  Jährlicher  Beitrag  des  Einzelnen  mindestens ­
  5  Sgr.  Christlich  patriotische  Männer  auch  außerhalb  des  Lehrerstandcs
  können  Ehren-Mitglieder  des  Bundes  werden.  Organ  des
Bundes  ist  der  „Wächter  für  Zeit  und  Ewigkeit."
Christliche  Waisen-Stiftung  zu  Schmiegel.
Sie  bezwectt  die  Erziehung,  Verpflegung  und  Bekleidung  der  Waisenkinder ­
  der  Stadt,  unterstützt  in  der  Regel  3  Waisen  und  hat  ein  Vermögen ­
  von  1350  Thlr.
Christlicher  Begräbniß-Berein  zu  Hohen-Budberg  (Mörö),
begründet  1833.  Er  hat  200  Mitglieder  und  zahlt  ein  Sterbegeld
von  20  Thlr.  Eintrittsgeld  5  Sgr.,  Beiträge  monatlich  11  Sqr.
Vermögen  200  Thlr.
Christlicher  Männerkranken-Verein  zu  Berlin.
Derselbe  besteht  seit  9.  September  1833,  besitzt  Korporationsrechte  und
hat  den  Zweck,  hülfsbcdürftige  männliche  Kranke,  ohne  Rücksicht,  ob
sie  zum  Verein  gehören  oder  nicht,  in  ihrer  Wohnung  zu  unterstützen,  ihnen
zu  ihrer  Genesung  nach  Kräften  beizustehen  und  ihre  Seelen  zu  Gott  zu
führen.  Mitglied  des  Vereins  ist  Jeder,  welcher  sich  zu  bestimmten  Geldbeiträgen ­
  versteht,  oder  auch  nur  Nachtwachen  übernimmt.  Durch  Geschenke ­
  oder  einmaligen  Beitrag  wird  man  Wohlthäter  des  Vereins.
Die  Statuten  sind  vom  8.  Juli  1842.  Die  Nachtwachen  werden  von
einem  Verein  junger  Leute  (dem  Nachtwachen-Vercin)  geleistet,  die  Lie-
            
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