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dung zweier Stipendien an dortiger Universität (jetzt der Universität
zu Breslau), ein Kapital von 2000 Thlr. und übertrug die Verwal
tung und Kollation dem Rektor der Universität und einem Mitgliedc
des Magistrats zu Frankfurt a. d. O. Es werden ans den Zinsen
jährlich zwei Stipendien von je 40 Thlr. verliehen.
Damenstift zu Barschau,
für adelige Damen, 1789 von der Gräfin Campanini sür 10 ev.
und 10 iati). Damen begründet. Die aufzunehmenden Fräulein dürfen
nicht über 4000 Thlr. eigenes Vermögen besitzen; nur eine kleine Zahl
wohnt im Stift, die übrigen beziehen außerhalb eine Pension von
150 Thlr. Sie können sich verheirathen, in welchem Falle sie aus
scheiden. Das Stift steht unter Ober-Aufsicht des Ober-Präsidenten
von Schlesien; der ständische Administrator führt den Titel Propst.
Damen-Stift zu Barth.
Eine alte Stiftung der ehemaligen Landesherren von Rügen, vom
Staat unterstützt. Die Verwaltung steht hauptsächlich dem Neu-Vor-
pommerschcn Adel zu; aufnahmefähig sind Töchter aus adeligen Fami
lien, welche im ehemaligen Schwedisch-Pommern Lchngesesien sind, oder
auch Gesammthand an Schwcdisch-Pommcrschen Lehngütern haben; die
Aufnahme geschieht nach der Reihenfolge der Anmeldung und Erlegung
der Receptionsgebührcn. Das Patronat steht dem Könige zu und wird
von der Regierung zu Stralsund verwaltet. Die Stiftung hatte int
Jahre 1857 außer der Priorin und den 10 Konventualinnen, 4 Exspek
tantinnen mit halber Hebung, 4 Participienlinnen des v. Th un sehen
Legates, und sonstige Exspektantinnen ohne Hebung 73.
Damen Stift zu Bergen.
Eine alte landesherrliche Stiftung, durch Staats-Zuschüsse unterstützt.
Die Stiftsstellen kommen den Töchtern Rügenfcher Edelleute, welche
ein Lehngut auf der Insel Rügen besitzen oder doch agnatischc Rechte
daran haben, nach der Reihenfolge der Anmeldung und der darüber
gegen Erlegung des rcglementsmäßigen Einkanfsgeldes ertheilten Ex-
spcktanzbriefe zu. Die Verwaltung der Stiftung hat hauptsächlich
der Neu-Vorpommersche Adel, das Patronat steht dem Könige zu
und wird von der Regierung zu Stralsund verwaltet. Die Stiftung
hatte im Jahre 1857 außer der Priorin und 12 Kanonissinnen, 6 Ex-
spektantinnen mit halber Hebung und 2 Exspcktantinnen des v. Thun-
scheu Legats. Exspektantinnen ohne Hebung waren 56 vorhanden.
Damen-Stift zu Eammin.
Ein Königliches Stift oder Jnngfrauen-Klostcr, aus dem Jahre 1691
stammend. Fünf Konventualinnen werden vom Könige auf den Vor
schlag des Ministers deö Innern ans den unverehelichten bedürftigen
Töchtern adeliger Familien des evang. Glaubensbekenntnisses ernannt,
für die sechste, von Hans Heinrich v. Flemming im Jahre 1696 ge
stiftete und dotirtc Stelle wird von der Familie v. Flemming ein