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sie auch nach seinem Ableben gesichert sei. Die 4000 Thlr. werden
bei dem „ Central-Fonds der Kleinkinderbewahr-Anstalten" (s. d.) ver
waltet.
Alter-Verpflegungs-Anstalt zu Kösfeld.
Zum Zweck der Errichtung einer solchen schenkten zwei Ungenannte der
Stadt (1862) die Summe von 15,000 Thlr.
Alterversorgungö-Anstalt der jttdischen Gemeinde zu Berlin,
im Jahre 1829 in der Oranienburger Straße Nr. 6. als eine Armen-
resp. Versorgungs-Anstalt zu dem Zweck begründet, daß darin freund
liche Aufnahme und angemesiene Verpflegung solche unvermögenden
Individuen der jüdischen Gemeinde finden sollten, welche wegen Alters
schwäche und Gebrechlichkeit außer Stande sind, ihren Unterhalt weiter
zu erwerben. Im Jahre 1840 wurde für die Anstalt ein neues Ge
bäude in der Großen Hamburger-Straße Nr. 26. hergestellt und ein
gerichtet und sie erhielt mittelst Statuts vom 15. Juli 1844 die Be
stimmung, einzelne Individuen auch gegen ein Einkaufsgeld aufzuneh
men. In dieser Beziehung sind der Anstalt mittelst Kabinets - Ordre
vom 13. Oktober 1855 Korporations-Rechte insoweit verliehen, als
solche zur Erwerbung von Grundstücken rc. erforderlich sind. Die An
stalt, welche im Jahre 1844 ein Vermögen von 7500 Thlr. hatte und
17 Personen verpflegte, erhielt im Laufe der Zeit von Alexander,
Beschütz, Leo, Rieß, Salheim u. Anderen ansehnliche Zuwen
dungen.
Altmärkische Hlllfskaffe zu Stendal,
ein kommunalständisches Darlehns-Institut, von König Friedrich Wil
helm IV. mit 30,000 Thlr. dotirt. Statut vom 11. Oktober 1852
(Rauer, Neuere ständische Gesetzgebung S. 411.). Ein Theil der
Zinsen wird zur Vermehrung des Stamm-Kapitals, ein Theil zur Prä-
miirung von Sparkassen-Jntcresseuten, der Rest zu gemeinnützigen An
lagen verwendet. Das Stamm-Kapital betrug Ende 1863 bereits
37,430 Thlr.
Altmärkischer Verein für vaterländische Geschichte und Industrie,
im Jahr 1836 zu Salzwcdel begründet, zählt 51 Mitglieder und hat
eine Sammlung historisch merkwürdiger Gegenstände, eine Bibliothek
und einen Fonds von 500 Thlr.
Altmärkisches (Stendalsches) Stipendium,
im Betrage von etwa 40 Thlr. bei der Universität Frankfurt, jetzt
Breslau begründet. Nach der Observanz kommen vorzugsweise die
Söhne der ordentlichen Profesioren, und sodann die der außerordent
lichen Profesioren zum Genuß. In Ermangelung solcher Berechtigten
fällt die Einnahme zunächst an die unbesoldeten Professoren, und wenn
solche nicht vorhanden sind, an die Universitätskasse. Die Kollation
des Stipend« und die Verwaltung des Fonds steht der Universität zu.