Full text: Preußisches Landbuch

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2 Pf. festgestellt war. Um die Zwecke der Stiftung zu erreichen, ist 
das Grundkapital derselben in zwei Fonds a) den Unterstützungsfonds, 
b) den Asylfonds getheilt. Zum Unterstützungsfonds sind gewidmet 
a) 20,000 Thlr. von dem Grundkapitale, b) die ferner etwa eingehen 
den Beiträge, Schenkungen, Vermächtnisse oder sonstigen Zuwendungen, 
insofern die Geber ausdrücklich erklären, daß sie dieselben dem Unter- 
stntzungssonds zugeschlagen wissen wollen. Zum Asylfonds sind ge 
widmet a) der nach Abzug von 20,000 Thlr. verbleibende Theil des 
Grundkapitals; b) alle für die Stiftungen eingehenden Beiträge, 
Schenkungen, Vermächtnisse, oder sonstigen Zuwendungen, rücksichtlich 
deren die Geber nicht ausdrücklich bestimmt haben, daß sie dem Unter- 
stützungssonds zufließen sollen, c) die in einem oder dem anderen Jahre 
etwa nicht verwandten Zinsen des Untcrstützungsfonds, so wie die eige 
nen Zinsen des Asylfonds. Die Kapitalsbcstände beider Fonds werden 
im Depositorio der kaufmännischen Korporation asservirt. Die Ver 
waltung des Stiftullgsfonds ist drei Kuratoren übertragen, welche all 
jährlich' von den Aeltesten der Kaufmannschaft aus ihrer Mitte gewählt 
werden. Die Beneficien werden in der Regel ans Lebenszeit verliehen, 
jedoch mit dem Vorbehalte, daß sie zurückgezogen werden können, wenn 
die Vermögensumstättde des Beneficiaten sich verbeffern oder wenn die 
Benesiciateu sich durch ihr Verhalten der ihnen verliehenen Beneficien 
unwürdig zeigen. Das noch zu begründende Asyl hat die Bestim 
mung, Kaufleuten von unbescholtenem Ruf, die durch unverschuldete 
Unglücksfälle in eine hülfsbedürftige Lage gerathen und bei vorgerücktem 
Alter nicht im Stande sind, sich selbst zu ernähren, eine sorgenfreie 
Existenz zu gewähren. Außer den Kaufleuten selbst können auch ihre 
Ehefrauen unter den angegebenen Voraussetzungen in das Asyl aufge 
nommen werden. Die aufzunehmenden Beneficiaten erhalten freie 
Wohnung, Feuerung und Licht, Beköstigung und nötigenfalls eine 
Unterstützung in baarem Gelde. Im Jahre 1864 zählte die Stiftung 
10 Beneficiaten und hatte ein Vermögen von 41,000 Thlr. Die 
Stiftung hat unterm 28. Mai 1859 die landesherrliche Genehmigung 
erhalten. S. Scheel, Viktoria- und Friedrich-Wilhelm-Stiftung. 
Friedrich-Wilhelm Viktoria Stiftung zu Königsberg. 
Zweck dieser für die Provinz Preußen begründeten Stiftung ist a) all 
jährlich an dem Jahrestage der Vermählung des Kronprinzen Friedrich 
Wilhelm arme und würdige Brautpaare, sowohl vom Militair- als 
Civilstaude, ohne Unterschied der Religion, mit je 100 resp. 50 Thlr. 
auszustatten. Mitglieder der Stiftung sind diejenigen Personen, welche 
einen einmaligen Beitrag von 25 Thlr. oder einen Jahresbeitrag von 
mindestens 2 Thlr. zur Stistungskasse zahlen. Die Stiftung ist 1863 
ins Leben getreten und stattete 1864 2 Brautpaare, ein christliches 
und ein jüdisches aus. 
Friedrich-Wilhelm-Biktoria-Stiftung zu Heiligeubeil. 
Zur Feier der Vermählung des Prinzen Friedrich Wilhelin und der 
Prinzessin Viktoria (1858) von den Einwohnern der Stadt gegründet,
	        
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