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2 Pf. festgestellt war. Um die Zwecke der Stiftung zu erreichen, ist
das Grundkapital derselben in zwei Fonds a) den Unterstützungsfonds,
b) den Asylfonds getheilt. Zum Unterstützungsfonds sind gewidmet
a) 20,000 Thlr. von dem Grundkapitale, b) die ferner etwa eingehen
den Beiträge, Schenkungen, Vermächtnisse oder sonstigen Zuwendungen,
insofern die Geber ausdrücklich erklären, daß sie dieselben dem Unter-
stntzungssonds zugeschlagen wissen wollen. Zum Asylfonds sind ge
widmet a) der nach Abzug von 20,000 Thlr. verbleibende Theil des
Grundkapitals; b) alle für die Stiftungen eingehenden Beiträge,
Schenkungen, Vermächtnisse, oder sonstigen Zuwendungen, rücksichtlich
deren die Geber nicht ausdrücklich bestimmt haben, daß sie dem Unter-
stützungssonds zufließen sollen, c) die in einem oder dem anderen Jahre
etwa nicht verwandten Zinsen des Untcrstützungsfonds, so wie die eige
nen Zinsen des Asylfonds. Die Kapitalsbcstände beider Fonds werden
im Depositorio der kaufmännischen Korporation asservirt. Die Ver
waltung des Stiftullgsfonds ist drei Kuratoren übertragen, welche all
jährlich' von den Aeltesten der Kaufmannschaft aus ihrer Mitte gewählt
werden. Die Beneficien werden in der Regel ans Lebenszeit verliehen,
jedoch mit dem Vorbehalte, daß sie zurückgezogen werden können, wenn
die Vermögensumstättde des Beneficiaten sich verbeffern oder wenn die
Benesiciateu sich durch ihr Verhalten der ihnen verliehenen Beneficien
unwürdig zeigen. Das noch zu begründende Asyl hat die Bestim
mung, Kaufleuten von unbescholtenem Ruf, die durch unverschuldete
Unglücksfälle in eine hülfsbedürftige Lage gerathen und bei vorgerücktem
Alter nicht im Stande sind, sich selbst zu ernähren, eine sorgenfreie
Existenz zu gewähren. Außer den Kaufleuten selbst können auch ihre
Ehefrauen unter den angegebenen Voraussetzungen in das Asyl aufge
nommen werden. Die aufzunehmenden Beneficiaten erhalten freie
Wohnung, Feuerung und Licht, Beköstigung und nötigenfalls eine
Unterstützung in baarem Gelde. Im Jahre 1864 zählte die Stiftung
10 Beneficiaten und hatte ein Vermögen von 41,000 Thlr. Die
Stiftung hat unterm 28. Mai 1859 die landesherrliche Genehmigung
erhalten. S. Scheel, Viktoria- und Friedrich-Wilhelm-Stiftung.
Friedrich-Wilhelm Viktoria Stiftung zu Königsberg.
Zweck dieser für die Provinz Preußen begründeten Stiftung ist a) all
jährlich an dem Jahrestage der Vermählung des Kronprinzen Friedrich
Wilhelm arme und würdige Brautpaare, sowohl vom Militair- als
Civilstaude, ohne Unterschied der Religion, mit je 100 resp. 50 Thlr.
auszustatten. Mitglieder der Stiftung sind diejenigen Personen, welche
einen einmaligen Beitrag von 25 Thlr. oder einen Jahresbeitrag von
mindestens 2 Thlr. zur Stistungskasse zahlen. Die Stiftung ist 1863
ins Leben getreten und stattete 1864 2 Brautpaare, ein christliches
und ein jüdisches aus.
Friedrich-Wilhelm-Biktoria-Stiftung zu Heiligeubeil.
Zur Feier der Vermählung des Prinzen Friedrich Wilhelin und der
Prinzessin Viktoria (1858) von den Einwohnern der Stadt gegründet,