Full text: Preußisches Landbuch

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nur darauf zu halten, daß stets für 100 Thlr. dieser Bücher zum 
Weggeben bereit liegen. Die Auswahl des zur Bertheilung anzu 
schaffenden Werkes erfolgt nach dem jedesmaligen Bedürfniß der Zeit 
durch die Stifts-Administration unter Genehmigung der Regierung; 
8) jährlich 100 Thlr., welche die Regierung nach eigenem Ermessen 
zur Pocken-Jmpfung zu verwenden hat; 9) jährlich 100 Thlr., welche 
ohne weitere Bestimmung an die Stadt-Armenkasse abzugeben; 10) jähr 
lich 100 Thlr., welche dem Gouvernement für Söhne der Unteroffiziere 
und Soldaten der Garnison zu Königsberg zu überweisen sind. Die 
nach Berichtigung der Verwaltungskosten, der Honorare der Admini 
stration rc. verbleibenden Ueberschüsse werden in sechs Theile getheilt. 
Davon gehen 11) * ber städtischen Armenkasse für städtische Arme nach 
dem Gutbcfinden des Magistrats; 12) dem Gouvernement zur be 
liebigen Verwendung für Söhne von Unteroffizieren und Soldaten der 
Garnison in Königsberg zu; 13) von den übrigen f erhalten zunächst 
jährlich 20 Entdecker solcher Diebe, die zur Nachtzeit oder im Dunkeln 
in Königsberg einsteigen, stehlen, oder gar rauben, oder auf den 
Straßen im Dunkeln „gewaltigen", ein jeder 10 Thlr. zur Belohnung. 
Den Rest erhält die Regierung, um ihn zu Prämien, die jedoch nicht 
100 Thlr. übersteigen dürfen, zum Besten Königsbergs zu verwenden 
und auszubieten. Der Zweck dieser Prämien ist hauptsächlich die Be 
förderung der Wohlfeilheit des Holzes, der Biktualien und der Lein 
wand, der Wollarbeiten (jedoch beides nicht in Fabriken), des Hopfen 
baues oder was sonst der Königl. Regierung zum Nutzen der Stadt 
an Prämien auszumieten dienlich erscheint. 14) Was bei dem Jnsleben- 
treten der Stiftung über 74,000 Thlr. hinaus vorhanden ist, wird zu 
gemeinnützigen Zwecken für die Stadt verwendet. Die Verwaltung der 
Stiftung besteht aus einem bout Magistrat zu wählenden Admini 
strator und aus einem Jnspicienten (älteren Rechtsanwalt), von wel 
chen jener 100, dieser 50 Thlr. Honorar bezieht, und aus dem erfor 
derlichen Unter-Personal. Im Jahre 1853 waren außer dem Kapital 
stock von 74,000 Thlr. bereits 32,000 Thlr. vorhanden, welche der 
Magistrat zur Herstellung einer neuen fahrbaren Brücke über den 
Schloßteich zu verwenden gedachte. Im Jahre 1860 hatte der Ueber- 
schuß-Fonds ein Vermögen von 69,153 Thlr. Administratoren Stadt 
rath Moser und Justizrath Stellt er. 
Gesellschaft der Freunde zu Berlin, 
1792 von jüdischen Glaubensgenossen zur Unterstützung verarmter, zur 
Pflege erkrankter und zur Bestattung verstorbener Mitglieder mit staat 
licher Genehmigung begründet. Die Aufnahme in den Verein wurde 
weder von einem bestimmten Lebensalter, oder von dem Wohnsitze, oder 
von dem religiösen Bekenntnisse der Mitglieder abhängig gemacht, noch 
war die Mitgliedcrzahl begrenzt; vielmehr sollte nach den Statuten 
von 1792 die Erwerbung der Mitgliedschaft, bei Entrichtung bestimm 
ter Beiträge und persönlicher Unscholtcnheit nur dadurch bedingt sein, 
daß der Beitretende nicht ausschließlich von fremder Unterstützung lebe.
	        
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