Full text: Preußisches Landbuch

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hinterließ er der königlichen Bibliothek, in welcher sie eine eigene Ab 
theilung bildet. 
G ottsch alkscheS Legat, 
bei der St. Andreas-Kirche zn Erfurt; Zinsen jährlich 64 Thlr., die 
an Arme vertheilt werden. Ein gleiches Legat zu gleichem Zweck be 
steht bei der St. Johannis (Augustiner-) Kirche daselbst; Zinsen 54 Thlr. 
Joh. Gottsmann sche Stiftungen. 
Sie sind von dem am 24. März 1847 zu Nikolai verstorbenem fürst 
lichen Kammer-Kommissarius Johann Gottsmann errichtet; die erste 
ist a) zur Gründung eines Waisenhauses für die Hinterbliebenen Kin 
der fürstlich Pleßscher Unterbeamtcn bestimmt. Das fürstliche Domi 
nium Pleß hat die Verwaltung. Das Bernlögen belief sich Ende 1861 
auf 9500 Thlr., deren Zinsen zur Unterstützung von Waisen verwendet 
werden. l>) Das Vermögen der zweiteil bestand Ende 1861 in Grund 
stücken im Werthe von 1900 Thlr. und in 1520 Thlr. Kapital. Von 
dem Ertrage der Grundstücke und den Zinsen (jährlich etwa 312 Thlr.) 
werden stiftungsmäßig eine Anzahl Waisen des Ortö ohne Unterschied 
der Religion unterstützt und gekleidet. Die Verwaltung des Fonds 
steht deut Magistrat zu. Noch setzte Gottsmann ein Kapital von 
4000 Thlr. aus, aus welchem, nachdem dasselbe durch Verzinsung bis 
ans 6000 Thlr. herangewachsen, alljährlich zwei elternlose, in Diensten 
stehende Bürgertöchter aus der Stadt Pleß ohne Unterschied der Reli 
gion bei ihrer Verheirathung durch Auszahlung der jährlichen Zinsen, 
jede mit 150 Thlr. ausgestattet werden solleil. Er bestimmte ferner 
ein Kapital von 4026§ Thlr. für die Stadt Pleß, um, nachdem sol 
ches noch 27 Jahre (bis zum 100sten Geburtstage des Erblassers) 
verzinset und der Zins-Ertrag dem Kapital zugeschlagen sein werde, 
die Zinsen zu wohlthätigen Zwecken zu verwenden. Beide Stiftungen 
haben 1847 die staatliche Genehmigung unter Verleihung der Korpo- 
rations - Rechte erhalten. — Mit seinem übrigen Vermögen errichtete 
rc. Gottsmann ein „Geld-Fideikonuniß" für seine Seitenverwandten 
mit der Bestimmung, daß der Nießbrauch dieses Vcrmögensbcstandes 
nur 20 Jahre lang den Seitenverwandten zustehen, dann aber daö Ka 
pital dem von ihm gestifteten Fonds zur Ausstattung armer Bürger- 
Töchter zufallen solle. In Gemäßheit dieser letztwilligen Anordnungen 
bestehen (Ende 1861) drei Gottsmann sche Wohlthätigkeits-Fonds, 
der erste von 6000 Thlr., dessen Zinsen an zwei verwaisete Bürger- 
Töchter, der dienenden Klasse angehörig, als Braut-Ausstattung mit je 
150 Thlr. gegeben werden. Der zweite mit einem Vermögen von 
6820 Thlr., dessen Zinsen bis zum 17. März 1874 angesammelt wer 
den und über deren Verwendung zu wohlthätigen Zwecken demnächst 
der Magistrat und das fürstliche Dominium Pleß Bestimmung zu treffen 
haben. Der dritte mit einem Vermögen von 6895 Thlr., dessen Zin 
sen jährlich drei der ältesten Descendenten der Seitenverwandten des 
Stifters erhalten sollen, jedoch nur 20 Jahre lang, von dem Tode des 
Stifters an gerechnet. Vom 17. März 1867 ab wird dieser dritte
	        
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