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hinterließ er der königlichen Bibliothek, in welcher sie eine eigene Abtheilung
bildet.
G ottsch alkscheS Legat,
bei der St. Andreas-Kirche zn Erfurt; Zinsen jährlich 64 Thlr., die
an Arme vertheilt werden. Ein gleiches Legat zu gleichem Zweck besteht
bei der St. Johannis (Augustiner-) Kirche daselbst; Zinsen 54 Thlr.
Joh. Gottsmann sche Stiftungen.
Sie sind von dem am 24. März 1847 zu Nikolai verstorbenem fürstlichen
Kammer-Kommissarius Johann Gottsmann errichtet; die erste
ist a) zur Gründung eines Waisenhauses für die Hinterbliebenen Kinder
fürstlich Pleßscher Unterbeamtcn bestimmt. Das fürstliche Dominium
Pleß hat die Verwaltung. Das Bernlögen belief sich Ende 1861
auf 9500 Thlr., deren Zinsen zur Unterstützung von Waisen verwendet
werden. l>) Das Vermögen der zweiteil bestand Ende 1861 in Grundstücken
im Werthe von 1900 Thlr. und in 1520 Thlr. Kapital. Von
dem Ertrage der Grundstücke und den Zinsen (jährlich etwa 312 Thlr.)
werden stiftungsmäßig eine Anzahl Waisen des Ortö ohne Unterschied
der Religion unterstützt und gekleidet. Die Verwaltung des Fonds
steht deut Magistrat zu. Noch setzte Gottsmann ein Kapital von
4000 Thlr. aus, aus welchem, nachdem dasselbe durch Verzinsung bis
ans 6000 Thlr. herangewachsen, alljährlich zwei elternlose, in Diensten
stehende Bürgertöchter aus der Stadt Pleß ohne Unterschied der Religion
bei ihrer Verheirathung durch Auszahlung der jährlichen Zinsen,
jede mit 150 Thlr. ausgestattet werden solleil. Er bestimmte ferner
ein Kapital von 4026§ Thlr. für die Stadt Pleß, um, nachdem solches
noch 27 Jahre (bis zum 100sten Geburtstage des Erblassers)
verzinset und der Zins-Ertrag dem Kapital zugeschlagen sein werde,
die Zinsen zu wohlthätigen Zwecken zu verwenden. Beide Stiftungen
haben 1847 die staatliche Genehmigung unter Verleihung der Korporations
- Rechte erhalten. — Mit seinem übrigen Vermögen errichtete
rc. Gottsmann ein „Geld-Fideikonuniß" für seine Seitenverwandten
mit der Bestimmung, daß der Nießbrauch dieses Vcrmögensbcstandes
nur 20 Jahre lang den Seitenverwandten zustehen, dann aber daö Kapital
dem von ihm gestifteten Fonds zur Ausstattung armer Bürger-Töchter
zufallen solle. In Gemäßheit dieser letztwilligen Anordnungen
bestehen (Ende 1861) drei Gottsmann sche Wohlthätigkeits-Fonds,
der erste von 6000 Thlr., dessen Zinsen an zwei verwaisete Bürger-Töchter,
der dienenden Klasse angehörig, als Braut-Ausstattung mit je
150 Thlr. gegeben werden. Der zweite mit einem Vermögen von
6820 Thlr., dessen Zinsen bis zum 17. März 1874 angesammelt werden
und über deren Verwendung zu wohlthätigen Zwecken demnächst
der Magistrat und das fürstliche Dominium Pleß Bestimmung zu treffen
haben. Der dritte mit einem Vermögen von 6895 Thlr., dessen Zinsen
jährlich drei der ältesten Descendenten der Seitenverwandten des
Stifters erhalten sollen, jedoch nur 20 Jahre lang, von dem Tode des
Stifters an gerechnet. Vom 17. März 1867 ab wird dieser dritte