Full text : Preußisches Landbuch

238

hinterließ  er  der  königlichen  Bibliothek,  in  welcher  sie  eine  eigene  Abtheilung ­
  bildet.
G  ottsch  alkscheS  Legat,
bei  der  St.  Andreas-Kirche  zn  Erfurt;  Zinsen  jährlich  64  Thlr.,  die
an  Arme  vertheilt  werden.  Ein  gleiches  Legat  zu  gleichem  Zweck  besteht ­
  bei  der  St.  Johannis  (Augustiner-)  Kirche  daselbst;  Zinsen  54  Thlr.
Joh.  Gottsmann  sche  Stiftungen.
Sie  sind  von  dem  am  24.  März  1847  zu  Nikolai  verstorbenem  fürstlichen ­
  Kammer-Kommissarius  Johann  Gottsmann  errichtet;  die  erste
ist  a)  zur  Gründung  eines  Waisenhauses  für  die  Hinterbliebenen  Kinder ­
  fürstlich  Pleßscher  Unterbeamtcn  bestimmt.  Das  fürstliche  Dominium ­
  Pleß  hat  die  Verwaltung.  Das  Bernlögen  belief  sich  Ende  1861
auf  9500  Thlr.,  deren  Zinsen  zur  Unterstützung  von  Waisen  verwendet
werden.  l>)  Das  Vermögen  der  zweiteil  bestand  Ende  1861  in  Grundstücken ­
  im  Werthe  von  1900  Thlr.  und  in  1520  Thlr.  Kapital.  Von
dem  Ertrage  der  Grundstücke  und  den  Zinsen  (jährlich  etwa  312  Thlr.)
werden  stiftungsmäßig  eine  Anzahl  Waisen  des  Ortö  ohne  Unterschied
der  Religion  unterstützt  und  gekleidet.  Die  Verwaltung  des  Fonds
steht  deut  Magistrat  zu.  Noch  setzte  Gottsmann  ein  Kapital  von
4000  Thlr.  aus,  aus  welchem,  nachdem  dasselbe  durch  Verzinsung  bis
ans  6000  Thlr.  herangewachsen,  alljährlich  zwei  elternlose,  in  Diensten
stehende  Bürgertöchter  aus  der  Stadt  Pleß  ohne  Unterschied  der  Religion ­
  bei  ihrer  Verheirathung  durch  Auszahlung  der  jährlichen  Zinsen,
jede  mit  150  Thlr.  ausgestattet  werden  solleil.  Er  bestimmte  ferner
ein  Kapital  von  4026§  Thlr.  für  die  Stadt  Pleß,  um,  nachdem  solches ­
  noch  27  Jahre  (bis  zum  100sten  Geburtstage  des  Erblassers)
verzinset  und  der  Zins-Ertrag  dem  Kapital  zugeschlagen  sein  werde,
die  Zinsen  zu  wohlthätigen  Zwecken  zu  verwenden.  Beide  Stiftungen
haben  1847  die  staatliche  Genehmigung  unter  Verleihung  der  Korporations
  -  Rechte  erhalten.  —  Mit  seinem  übrigen  Vermögen  errichtete
rc.  Gottsmann  ein  „Geld-Fideikonuniß"  für  seine  Seitenverwandten
mit  der  Bestimmung,  daß  der  Nießbrauch  dieses  Vcrmögensbcstandes
nur  20  Jahre  lang  den  Seitenverwandten  zustehen,  dann  aber  daö  Kapital ­
  dem  von  ihm  gestifteten  Fonds  zur  Ausstattung  armer  Bürger-Töchter
  zufallen  solle.  In  Gemäßheit  dieser  letztwilligen  Anordnungen
bestehen  (Ende  1861)  drei  Gottsmann  sche  Wohlthätigkeits-Fonds,
der  erste  von  6000  Thlr.,  dessen  Zinsen  an  zwei  verwaisete  Bürger-Töchter,
  der  dienenden  Klasse  angehörig,  als  Braut-Ausstattung  mit  je
150  Thlr.  gegeben  werden.  Der  zweite  mit  einem  Vermögen  von
6820  Thlr.,  dessen  Zinsen  bis  zum  17.  März  1874  angesammelt  werden ­
  und  über  deren  Verwendung  zu  wohlthätigen  Zwecken  demnächst
der  Magistrat  und  das  fürstliche  Dominium  Pleß  Bestimmung  zu  treffen
haben.  Der  dritte  mit  einem  Vermögen  von  6895  Thlr.,  dessen  Zinsen ­
  jährlich  drei  der  ältesten  Descendenten  der  Seitenverwandten  des
Stifters  erhalten  sollen,  jedoch  nur  20  Jahre  lang,  von  dem  Tode  des
Stifters  an  gerechnet.  Vom  17.  März  1867  ab  wird  dieser  dritte
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.