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und es werden daraus etwa 200 arme Personen mit Brennholz
unterstützt.
Horn sches Stipendium,
von dem Studiosus Simon Horn zunächst für seine Verwandten, in
deren Ermangelung für Königsberger Löbenichtsche Stadtkinder, die
stndiren, gestiftet. Die Verwaltung hat der Magistrat.
H ornsches Stipendium,
eine Quedlinburger Stiftung, Betrag jährlich 17j Thlr. Die Verleihung
steht abwechselnd den Magistraten zu Quedlinburg und Aschersleben
zu.
Franz Hornsche Stiftung,
begründet von der Wittwe des Doktors der Philosophie Horn, geb.
Ged icke, welche im Jahre 1858 nach dem Willen ihres verstorbenen
Ehegatten ein Kapital von 5000 Thlr. der Universität zu Berlin überwies.
Es soll einen Fonds zur Unterstützung und Pflege armer
und kranker Studirender bilden, und zu diesem Zweck sicher zinsbar belegt
und verwaltet, und unverkürzt für alle Zukunft erhalten werden.
Hornsche Stiftung zu Düsseldorf,
von der Wittwe Horn (1784) begründet. Von den Zinsen des Kapitals,
welches 1831 sich auf 1740 Thlr. belief, und bis 1842 durch
die davon aufgelaufenen Zinsen vermehrt worden ist, sollen theils den
nächsten Verwandten der Stifterin, theils den Lehrern armer jüdischer
Kinder Unterstützungen zu Theil werden. Die Verwaltung steht den
Vorstehern der jüdischen Gemeinde, unter Zuziehung der Anverwandten
der «Stiften» zu.
H o rn ösches Bcrmächtniß.
Von der Wittwe Horns, geb. Riegels herrührend. Sic überwies
(1862) letztwillig der ev. Kirchengemeinde zu Heiligcnhaus (Mettmana)
1000 Thlr., deren Zinsen zur Verthciluttg an Hausarllle der Gemeinde
bestimmt sind.
Horn st edtschcS Legat.
Ein in Erfurt bestehendes Vermächtniß, Kapital 1051 Thlr.; die Zinsen
werden einem der Familie angehörenden armen Sohne re. zugewendet.
H orti g sches Familien-Stipendinm,
1609 für studircndc Familianten und .in deren Ermangelung für studirende
Bürgersöhnc der Stadt Aken a. E. gestiftet. Das ursprünglich
kleine Stiftungs-Kapital ist durch gute Verwaltung so angewachsen,
daß im Jahre 1818 an Stipendien 290 Thlr. gezahlt werden konnten
(Hermes II. 45.)
Stiftung Ho sins zu Münster.
Ein von dem bischöflichen General - Vikariat-Amt verwalteter kirchlicher
Fonds, dessen Einnahme den katholischen Pfarrern der Stadt zur
Zahlung von Hausmicthe für die Armen überwiesen wird.