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Hospital St. Spiritus, Georg und Gertrud zu Treptow a. R.
Drei selbstständige Anstalten, seit 1839 neu hergestellt und vereinigt.
Patron der Magistrat. Es werden darin 12, 15 und 12 Voll-Prö-
vener gegen Zahlung von 431, 50 und 4* Thlr. aufgenommen. In
den Hospitalen St. Spiritus und St. Georg befindet sich eine Gol-
lyn'sche Frei-Pröwe zunächst für Familienglieder; sie wird (jetzt) auf
den Vorschlag der Familie Parch am verliehen. Aufgenommen werden
in die Hospitäler Männer von 60 und Frauen von 50 Jahren.
Die Anstalten besitzen Grundstücke mit einem Ertrage von jährlich
1520 Thlr. und ein Kapital-Vermögen von 6350 Thlr.
Hospital St Laurentius zu Uedem (Düsseldorf),
1859 mittelst Schenkung des Pfarrers v. d. Kamp und Anderen im
Werthe von 1300 Thlr. gegründet.
Hospital zu Vallendar (Koblenz),
1854 von ungenannten Wohlthätern begründet. Eine selbstständige,
vom katholischen Kirchen-Vorstande verwaltete und von barmherzigen
Schwestern geleitete Anstalt, in der die städtischen Kranken gegen einen
bestimmten Verpflegungs-Satz aufgenommen werden. Vermächtniffe
der Familie d'Ester von 2000, der zu Boppard -s Jungfrau Mi chels
von 9000 Thlr. rc. Aus den Zinsen eines früher vorhanden gewe
senen, 2980 Thlr. betragenden Kommunal-Armen-Fonds (der sogen.
Welterschen Stiftung) werden 4 Waisenkinder unterhalten.
Hospital zu Wansen.
Es steht unter katholisch kirchlicher Verwaltung und ist zur Aufnahnlc
von 8 Personen bestimmt.
Hospital zu Margen (Fischhausen).
Von den Besitzern des Fideikommißgutcs Goldschmiede erbaut, und
hinsichtlich der Gebäude unterhalten, gewährt es vier Personen freie
Wohnung.
Hospital zu Warschowitz (Pleß),
1771 erbaut, verdankt es sein Dasein einer Stiftung des Pfarrers
Schalast vom Jahre 1746. Kapital 1330 Thlr., von desien Zinsen
3 hülfsbedürftige alte Frauen unterhalten werden. Dem Ortspfarrer
steht die Verwaltung des Hospitals zu.
Hospital Ludwigsbau zu Wenden.
Gestiftet von der Gräfin Dönhoff 1845 zum Andenken an den
Grafen Ludwig v. Schwerin (f 1827). Das Haus nimmt 20 Per
sonen auf und ist mit Grundstücken, Naturalbezügen und einem Fonds
von 3500 Thlr. dotirt.— Mit demselben ist eine Vieh-Sterbekasse
verbunden, aus welcher jeder Knecht, welcher 5 Jahre lang treu und
ehrlich der Herrschaft in der Wehlackschcn Bcgüterung gedient hat, bei
seiner Ansetzung als Jnstmann eine Kuh oder den Werth derselben
erhalten und jedem Jnstmann, welchem ohne eigne grobe Verschuldung