Full text: Preußisches Landbuch

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Institut" wegen der Schenkung der Kaiserin Josephine, und „There- 
sianisches Institut" wegen der Errichtung desselben in den Gebäuden 
des ehemaligen Theresianer-Klosttrs. Die Anstalt steht unter Admini 
stration der Armen-Verwaltung und wird von Schwestern vom Orden 
des h. Karl Borromaus geleitet. Im Jahre 1861 waren 113 alte 
arme Männer und 112 alte arme Frauen in der Anstalt untergebracht. 
Vgl. Koch, Stomps, THelen rc. 
St. Josephs-Bruderschaft zu St. Gangolph (Merzig), 
ein Verein zur gegenseitigen Unterstützung der Arbeiter, besteht seit 1856 
unter staatlicher Genehmigung, hat 100 Mitglieder und einen Fonds 
von 120 Thlr. . 
St. Josephs-Hospital (Schindlersches Armenhaus) zu Leobschiitz. 
Es nimmt 6 arme Bürger auf. Kapital-Vermögen 14,670 Thlr. 
Irren-Anstalt zu Köln. 
Der Geh. Kommerzicnrath Richartz vermachte mittelst notariellen Ak 
tes vom 18. April 1861 der Armen-Verwaltung in Köln zur Grün 
dung einer städtischen Irren-Anstalt für Kölnische Leute 100,000 Thlr. 
mit der Bedingung, daß diese Anstalt unter weltliche Administration 
kommen und stets darunter verbleiben, und unter der Verpflichtung der 
Armen-Verwaltung, die Zinsen dieses Kapitals zu 5 pCt. von seinem 
Todestage ab 10 Jahre lang der Stadt Köln zu dem Zwecke zu über 
weisen, damit dieselbe aus den Zinsen jedes Jahr eines oder mehrere 
Oelgemälde der älteren oder der neueren Schule, jedes nicht unter dem 
Preise von 1000 Thlr. anschaffe und mit denselben einen zu diesem 
Ende besonders anzuweisenden Saal in dem von ihm erbauten köl 
nischen Museum ausschmücke. S. Museum Wallraf-Richartz. 
Irren-Anstalt zu Sorau. 
Zweck dieser im Jahr 1812 gegründeten ständischen Anstalt ist die Kur 
und Aufbewahrung geisteskranker Landarmen, so wie Ortsarmen, für 
welche die Kosten von der betreffenden Kommune gezahlt werden. Zur 
Unterhaltung ist der Landarmen-Verband der Niederlausitz verpflichtet. 
Die Anstalt nimmt auch arme Geisteskranke des Neumärkischen Land- 
armen-Verbandes und des Land- und Ortsarmen-Vcrbandes der Stadt 
Frankfurt a. O. gegen Kosten-Ersatz auf. 
Irren Aufbewahrungs-Anstalt zu St. Thomas (bei Andernach), 
zur Aufnahme unheilbarer Irren. Die generellen Unterhaltungskosten 
der Anstalt werden von den Kreisen resp. Gemeinden des Landarmen- 
Verbandes des Regierungsbezirks Koblenz aufgebracht; die speziellen 
Verpflegungskostcn der Kranken werden, sofern deren Familien zur Auf 
bringung nicht im Stande sind, von den Kreisen und Gemeinden ge 
tragen. ' Die specielle Verwaltung wird unter Aufsicht der Negierung 
zu Koblenz von einer Kommission geführt, welche aus drei von den 
Kreis-Ständen der Kreise Koblenz, Mayen und Neuwied gewählten 
Abgeordneten unter Vorsitz eines von der Regierung zu ernennenden
	        
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