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Institut" wegen der Schenkung der Kaiserin Josephine, und „There-
sianisches Institut" wegen der Errichtung desselben in den Gebäuden
des ehemaligen Theresianer-Klosttrs. Die Anstalt steht unter Admini
stration der Armen-Verwaltung und wird von Schwestern vom Orden
des h. Karl Borromaus geleitet. Im Jahre 1861 waren 113 alte
arme Männer und 112 alte arme Frauen in der Anstalt untergebracht.
Vgl. Koch, Stomps, THelen rc.
St. Josephs-Bruderschaft zu St. Gangolph (Merzig),
ein Verein zur gegenseitigen Unterstützung der Arbeiter, besteht seit 1856
unter staatlicher Genehmigung, hat 100 Mitglieder und einen Fonds
von 120 Thlr. .
St. Josephs-Hospital (Schindlersches Armenhaus) zu Leobschiitz.
Es nimmt 6 arme Bürger auf. Kapital-Vermögen 14,670 Thlr.
Irren-Anstalt zu Köln.
Der Geh. Kommerzicnrath Richartz vermachte mittelst notariellen Ak
tes vom 18. April 1861 der Armen-Verwaltung in Köln zur Grün
dung einer städtischen Irren-Anstalt für Kölnische Leute 100,000 Thlr.
mit der Bedingung, daß diese Anstalt unter weltliche Administration
kommen und stets darunter verbleiben, und unter der Verpflichtung der
Armen-Verwaltung, die Zinsen dieses Kapitals zu 5 pCt. von seinem
Todestage ab 10 Jahre lang der Stadt Köln zu dem Zwecke zu über
weisen, damit dieselbe aus den Zinsen jedes Jahr eines oder mehrere
Oelgemälde der älteren oder der neueren Schule, jedes nicht unter dem
Preise von 1000 Thlr. anschaffe und mit denselben einen zu diesem
Ende besonders anzuweisenden Saal in dem von ihm erbauten köl
nischen Museum ausschmücke. S. Museum Wallraf-Richartz.
Irren-Anstalt zu Sorau.
Zweck dieser im Jahr 1812 gegründeten ständischen Anstalt ist die Kur
und Aufbewahrung geisteskranker Landarmen, so wie Ortsarmen, für
welche die Kosten von der betreffenden Kommune gezahlt werden. Zur
Unterhaltung ist der Landarmen-Verband der Niederlausitz verpflichtet.
Die Anstalt nimmt auch arme Geisteskranke des Neumärkischen Land-
armen-Verbandes und des Land- und Ortsarmen-Vcrbandes der Stadt
Frankfurt a. O. gegen Kosten-Ersatz auf.
Irren Aufbewahrungs-Anstalt zu St. Thomas (bei Andernach),
zur Aufnahme unheilbarer Irren. Die generellen Unterhaltungskosten
der Anstalt werden von den Kreisen resp. Gemeinden des Landarmen-
Verbandes des Regierungsbezirks Koblenz aufgebracht; die speziellen
Verpflegungskostcn der Kranken werden, sofern deren Familien zur Auf
bringung nicht im Stande sind, von den Kreisen und Gemeinden ge
tragen. ' Die specielle Verwaltung wird unter Aufsicht der Negierung
zu Koblenz von einer Kommission geführt, welche aus drei von den
Kreis-Ständen der Kreise Koblenz, Mayen und Neuwied gewählten
Abgeordneten unter Vorsitz eines von der Regierung zu ernennenden