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Irren-Pflege- und Heil-Anstalt zn Riigenwalde.
Ein ständisches Provinzial-Jnstitut zunächst für Alt-Pommern zur Aufbewahrung
und Heilung von Geisteskranken beiderlei Geschlechts. Es
werden ausgenommen unheilbare unbemittelte Kranke, welche gemeingefährlich
oder gänzlich hülflos sind; ferner heilbare unbemittelte Kranke,
bei denen die Krankheit in der Regel nicht länger als sechs Monate
gedauert hat. Die Anstalt hat 120 Stellen, welche von den Regierungen
zu Stettin und Köslin besetzt werden und 4 Militair-Freistellen.
Irren- und Siechen-Anstalt zu Stralsund,
ein ständisches Institut, dessen hauptsächliche Bestimmung nach dem
Reglement vom 20. April 1861 dahin geht, solchen Personen aus der
ärmeren Klasse der Einwohner von Neu-Vorpommern und Rügen,
welche entweder an Geistes-Zerrüttung leiden, und des freien Gebrauchs
ihrer Verstandskräfte dergestalt beraubt sind, daß ihr Zustand für unheilbar
zu achten ist und zugleich zur Sicherheit des Publikums gegen Gefahr
oder Belästigung ihre stete Beaufsichtigung nöthig macht oder
auch mit einer unheilbaren Krankheit behaftet sind, ein Asyl zu gewähren,
in welchem ihnen gegen Zahlung eines Kostgeldes angemesienc
Verpflegung, Wartung und Aufsicht zu Theil wird. Wohlhabende
können gegen Zahlung eines höheren Kostgeldes ebenfalls Aufnahinc
finden und erhalten die entsprechende bcsierc Wohnung und Beköstigung.
— „Gräflich v. Bohlen-Karlsburger Stiftung", eine Freistelle, von
der Gräfin v. Bohlen geb. v. Walsleben ans Niederhof im Jahre
1854 mit einem Kapital von 1500 Thlr. begründet. Das Besetzungsrccht
steht der Stifterin, resp. ihrer Tochter, der Gräfin v. Bismarck-Bohlen
auf Karlsburg und deren im Besitz von Karlsburg befindlichen
Erben und Nachkommen zu. — „v. Thun-Schlemminer Stiftung",
eine Freistelle, im Jahre 1854 von dem General-Lieut. a. D.
v. Thun auf Schlemmin mit einem Kapital von 1500 Thlr. begründet.
Die Verleihung der Stelle steht dem jedesmaligen Besitzer der
Schlemminer Güter zu. Vgl. Colbcrgsche Stiftungen.
Jrren-VerpflegungS-Anstalt zu Berlin.
Ein feit 1862 abgesondert bestehendes Institut (Wallstraßc 55.) znr
Unterbringung unheilbarer Irren. Es ist im Werke, eine eigene städtische
Irren-Heilanstalt für 350 bis 400 Irre herzurichten, gleichzeitig aber
auch ein Jrren-Siechenhaus für 350—400 Köpfe zu begründen.
Moses Isaak,
zu Berlin (t 1776) legirte 50,000 Thlr. zur Unterhaltung einer Synagoge
und einer Anzahl der dieselbe Besuchenden, zur Unterstützung
armer Verwandten, zur Erziehung armer Kinder und zur Ausstattung
bedürftiger Bräute in der Familie (Lisco S. 398).
Jseuburger Schul-Fonds,
für arme Kinder zn Isenburg (Kreis Neuwied). Kapital 2100 Thlr.