Full text : Preußisches Landbuch

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Institut"  wegen  der  Schenkung  der  Kaiserin  Josephine,  und  „Theresianisches
  Institut"  wegen  der  Errichtung  desselben  in  den  Gebäuden
des  ehemaligen  Theresianer-Klosttrs.  Die  Anstalt  steht  unter  Administration ­
  der  Armen-Verwaltung  und  wird  von  Schwestern  vom  Orden
des  h.  Karl  Borromaus  geleitet.  Im  Jahre  1861  waren  113  alte
arme  Männer  und  112  alte  arme  Frauen  in  der  Anstalt  untergebracht.
Vgl.  Koch,  Stomps,  THelen  rc.
St.  Josephs-Bruderschaft  zu  St.  Gangolph  (Merzig),
ein  Verein  zur  gegenseitigen  Unterstützung  der  Arbeiter,  besteht  seit  1856
unter  staatlicher  Genehmigung,  hat  100  Mitglieder  und  einen  Fonds
von  120  Thlr.  .
St.  Josephs-Hospital  (Schindlersches  Armenhaus)  zu  Leobschiitz.
Es  nimmt  6  arme  Bürger  auf.  Kapital-Vermögen  14,670  Thlr.
Irren-Anstalt  zu  Köln.
Der  Geh.  Kommerzicnrath  Richartz  vermachte  mittelst  notariellen  Aktes ­
  vom  18.  April  1861  der  Armen-Verwaltung  in  Köln  zur  Gründung ­
  einer  städtischen  Irren-Anstalt  für  Kölnische  Leute  100,000  Thlr.
mit  der  Bedingung,  daß  diese  Anstalt  unter  weltliche  Administration
kommen  und  stets  darunter  verbleiben,  und  unter  der  Verpflichtung  der
Armen-Verwaltung,  die  Zinsen  dieses  Kapitals  zu  5  pCt.  von  seinem
Todestage  ab  10  Jahre  lang  der  Stadt  Köln  zu  dem  Zwecke  zu  überweisen, ­
  damit  dieselbe  aus  den  Zinsen  jedes  Jahr  eines  oder  mehrere
Oelgemälde  der  älteren  oder  der  neueren  Schule,  jedes  nicht  unter  dem
Preise  von  1000  Thlr.  anschaffe  und  mit  denselben  einen  zu  diesem
Ende  besonders  anzuweisenden  Saal  in  dem  von  ihm  erbauten  kölnischen ­
  Museum  ausschmücke.  S.  Museum  Wallraf-Richartz.
Irren-Anstalt  zu  Sorau.
Zweck  dieser  im  Jahr  1812  gegründeten  ständischen  Anstalt  ist  die  Kur
und  Aufbewahrung  geisteskranker  Landarmen,  so  wie  Ortsarmen,  für
welche  die  Kosten  von  der  betreffenden  Kommune  gezahlt  werden.  Zur
Unterhaltung  ist  der  Landarmen-Verband  der  Niederlausitz  verpflichtet.
Die  Anstalt  nimmt  auch  arme  Geisteskranke  des  Neumärkischen  Landarmen-Verbandes
  und  des  Land-  und  Ortsarmen-Vcrbandes  der  Stadt
Frankfurt  a.  O.  gegen  Kosten-Ersatz  auf.
Irren  Aufbewahrungs-Anstalt  zu  St.  Thomas  (bei  Andernach),
zur  Aufnahme  unheilbarer  Irren.  Die  generellen  Unterhaltungskosten
der  Anstalt  werden  von  den  Kreisen  resp.  Gemeinden  des  Landarmen-Verbandes
  des  Regierungsbezirks  Koblenz  aufgebracht;  die  speziellen
Verpflegungskostcn  der  Kranken  werden,  sofern  deren  Familien  zur  Aufbringung ­
  nicht  im  Stande  sind,  von  den  Kreisen  und  Gemeinden  getragen. ­
  '  Die  specielle  Verwaltung  wird  unter  Aufsicht  der  Negierung
zu  Koblenz  von  einer  Kommission  geführt,  welche  aus  drei  von  den
Kreis-Ständen  der  Kreise  Koblenz,  Mayen  und  Neuwied  gewählten
Abgeordneten  unter  Vorsitz  eines  von  der  Regierung  zu  ernennenden
            
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