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Irren-Pflege- und Heil-Anstalt zn Riigenwalde.
Ein ständisches Provinzial-Jnstitut zunächst für Alt-Pommern zur Auf
bewahrung und Heilung von Geisteskranken beiderlei Geschlechts. Es
werden ausgenommen unheilbare unbemittelte Kranke, welche gemeinge
fährlich oder gänzlich hülflos sind; ferner heilbare unbemittelte Kranke,
bei denen die Krankheit in der Regel nicht länger als sechs Monate
gedauert hat. Die Anstalt hat 120 Stellen, welche von den Regie
rungen zu Stettin und Köslin besetzt werden und 4 Militair-Freistellen.
Irren- und Siechen-Anstalt zu Stralsund,
ein ständisches Institut, dessen hauptsächliche Bestimmung nach dem
Reglement vom 20. April 1861 dahin geht, solchen Personen aus der
ärmeren Klasse der Einwohner von Neu-Vorpommern und Rügen,
welche entweder an Geistes-Zerrüttung leiden, und des freien Gebrauchs
ihrer Verstandskräfte dergestalt beraubt sind, daß ihr Zustand für unheil
bar zu achten ist und zugleich zur Sicherheit des Publikums gegen Ge
fahr oder Belästigung ihre stete Beaufsichtigung nöthig macht oder
auch mit einer unheilbaren Krankheit behaftet sind, ein Asyl zu gewäh
ren, in welchem ihnen gegen Zahlung eines Kostgeldes angemesienc
Verpflegung, Wartung und Aufsicht zu Theil wird. Wohlhabende
können gegen Zahlung eines höheren Kostgeldes ebenfalls Aufnahinc
finden und erhalten die entsprechende bcsierc Wohnung und Beköstigung.
— „Gräflich v. Bohlen-Karlsburger Stiftung", eine Freistelle, von
der Gräfin v. Bohlen geb. v. Walsleben ans Niederhof im Jahre
1854 mit einem Kapital von 1500 Thlr. begründet. Das Besetzungs-
rccht steht der Stifterin, resp. ihrer Tochter, der Gräfin v. Bismarck-
Bohlen auf Karlsburg und deren im Besitz von Karlsburg befind
lichen Erben und Nachkommen zu. — „v. Thun-Schlemminer Stif
tung", eine Freistelle, im Jahre 1854 von dem General-Lieut. a. D.
v. Thun auf Schlemmin mit einem Kapital von 1500 Thlr. begrün
det. Die Verleihung der Stelle steht dem jedesmaligen Besitzer der
Schlemminer Güter zu. Vgl. Colbcrgsche Stiftungen.
Jrren-VerpflegungS-Anstalt zu Berlin.
Ein feit 1862 abgesondert bestehendes Institut (Wallstraßc 55.) znr
Unterbringung unheilbarer Irren. Es ist im Werke, eine eigene städtische
Irren-Heilanstalt für 350 bis 400 Irre herzurichten, gleichzeitig aber
auch ein Jrren-Siechenhaus für 350—400 Köpfe zu begründen.
Moses Isaak,
zu Berlin (t 1776) legirte 50,000 Thlr. zur Unterhaltung einer Sy
nagoge und einer Anzahl der dieselbe Besuchenden, zur Unterstützung
armer Verwandten, zur Erziehung armer Kinder und zur Ausstattung
bedürftiger Bräute in der Familie (Lisco S. 398).
Jseuburger Schul-Fonds,
für arme Kinder zn Isenburg (Kreis Neuwied). Kapital 2100 Thlr.