Full text : Preußisches Landbuch

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Eigenthum  der  30  Waisenknaben  vorhanden.  Die  Anstalt  erhielt  viele
und  bedeutende  Vermächtnisse,  auch  bestehen  bei  derselben  einige  Stiftungen ­
  zu  besonderen  Zwecken.  Vgl.  Hellborn,  Joras,  Liebmann ­
  rc.  Direktor  Dr.  Auerbach.

wiche  àiseii-Erziehungs-Anstalt  für  jüdische  Mädchen.

Auch  diese  Anstalt  ist  am  30.  April  1842  von  Baruch  Auerbach  qcstlftct
  und  am  13.  November  1843,  dem  Geburtstage  der  Königin
Elisabeth,  eröffnet  worden  und  genießt  die  Rechte  einer  moralischen  Person.
  Zweck  derselben  ist:  Waisenkinder  weiblichen  Geschlechts,  zunächst
aus  der  jüdischen  Gemeinde  des  Orts  unentgeltlich  zu  verpflegen,  zu
erziehen,  allen  ^  ihren  leiblichen  und  geistigen  Bedürfnissen  abzuhelfen
und  für  den  Verlust  der  Eltern  ihnen  einen  möglichst  genügenden  Er-ZU
  gewähren.  Die  Zahl  der  zu  erziehenden  Waisen  (zur  Zeit  14)
richtet  sich  nach  dem  Bedürfniß  und  den  Kräften  der  Anstalt.  Die
Mädchen  werden  zu  ihrer  Ausbildung  in  einer  der  Schulen  in  den
nöthigen  Elementar-Kenntnifsen  unterrichtet,  zur  Besorgung  häuslicher
Geschäfte  wird  ihnen  eine  sorgfältige  Anleitung  gegeben^  so'  daß  sie  bei
ihrer  Entlassung  zur  Führung  eines  Hausstandes'  vollständig  befähigt
M  0cfo„berg  foHc»  auf  einer  ^eren  mciNidA
Bildungs-Anstalt  unterrichtet  werden.  Da  die  Anstalt  die  Stelle  der
Eltern  soviel  als  möglich  ersetzen  soll,  so  bleibt  jedes  Waisenmädchen
a.uch  nach  seiner  Entlastung  bis  zur  Verheirathung  Gegenstand  der  elterlichen ­
  Fürsorge  derselben.  Jedes  von  ihnen,  welches  sich  tugendhaft
und  makellos  beträgt,  erhält  bei  der  Verheirathung,  wenn  es  eine  ihm
zusagende  und  nach  dem  Urtheile  des  Vorstandes  und  der  Ehrenmütter
angemessene  Verbindung  eingehen  kann,  eine  Mitgabe  von  600  Thlrn.,
und  zwar  400  Thlr.  als  Brautschatz  und  200  Thlr.  zur  Aussteuer;
eine  Einrichtung,  wodurch  sich  diese  Anstalt  vor  vielen  anderen  Anstalten ­
  auszeichnet.  Die  Ausgabe  vom  1.  April  1863  bis  1864  betrug
1976  Thlr.,  der  Kapitalbestand  25,881  Thlr.  in  Staatöpapieren  und
baar;  außerdem  waren  4541  Thlr.  als  Eigcnthnm  der  Waisenmädchen
nach  besonderer  Bestimmung  vorhanden.  Die  Anstalt  befindet  sich  Oranienburgerstraße
  38.  und  hat  im  Laufe  der  Zeit  ansehnliche  Vermächtnisse ­
  erhalten.  Schon  zur  ersten  Begründung  gab  ein  damals  ungenannter ­
  Wohlthäter,  ein  einfacher  Handwerker,  Bernhard  Wolffenstein
  5000  Thlr.  her.  Vgl.  die  Citate  bei  dem  vorigen  Artikel.
Aufsichts-Verein  für  Haltekinder  zu  Berlin.

Durch  Kabinets-Ordre  vom  30.  Juni  1840  wurde  angeordnet  daß
innerhalb  des  engeren  Polizei-Bezirks  von  Berlin  die  entgeltliche  Annahme ­
  von  Pflege-Kindern  unter  4  Jahren  von  polizeilicher  Genehmigung ­
  abhängig  sein  soll.  Zugleich  war  zur  besonderen  Fürsorge  für
solche  Kinder  ein  Verein  zusammengetreten  und  bestätigt,  welcher  die
Verpflegung  derselben  beaufsichtigt  und  zu  dem  Ende  in  jedem  Polizei-Revier
  einen  Abtheilungs-Vorsitzenden  hat.  Um  die  Kontrolle  dieses
Vereins  zu  sichern,  bestimmt  eine  polizeiliche  Verordnung  vom  8.  März
1847:  „Personen,  welche  für  Geld  fremde,  noch  nicht  4  Jahre  alte
            
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