Full text: Preußisches Landbuch

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wird die Anstalt durch jährliche Beiträge der Dominien und des Rnsti- 
kal-Standes unterhalten. Die Aufsicht führen der Landrath und der 
Physikus des Kreises. Die Städte tragen zu Unterhaltung der Anstalt 
nicht bei, haben aber auch keinen Anspruch auf deren Wohlthat. 
Kreis-Krankenhaus zu Lauban, 
1855 begründet und für die Kranken des platten Landes bestimmt, 
werden die Kosten der Verwaltung aus der Kreis-Kommunal-Kasse be 
stritten; städtische Kranke werden ausnahmsweise aufgenommen. Es 
werden jährlich 60—70 Kranke verpflegt, Unterhaltungskosten 150Thlr. 
Das Direktorium der früheren Kreis-Land-Feucr-Societät begründete 
bei der Anstalt eine Specialstiftung mit 50 Thlr. 
KreiS-KrankenhauS zu NieSky. 
Das Grundstück zu demselben hat (1862) Graf v. Fürstenstein her 
gegeben, die Einrichtung der Kreis übernommen. 
KreiS-Krankenhaus zu Ohlau, 
1833 aus Mitteln des Kreises und mit Hülfe eines Geschenks Königs 
Friedrich Wilhelm HI. erbaut. Ursprünglich nur für 15 — 20 Kranke 
eingerichtet, gewährt es jetzt jährlich 800—1000 Kranken Aufnahme. Die 
Kosten mit 2800 Thlr. werden durch regelmäßige fortlaufende Beiträge 
der Brodherrschaften und des Gesindes mit je 2 Şgr. für das Viertel 
jahr aufgebracht; durch Zahlung dieses Beitrages erhält jeder Dienst 
bote das Recht auf kostenfreie Aufnahme, ärztliche Behandlung und 
Verpflegung. Zwei Diakonissen und ein männlicher Wärter besorgen 
die Krankenpflege unter ärztlicher Leitung. Die Verwaltung ist einer 
ständischen Kommission unter Aufsicht des Landraths anvertraut. 
Kreis-Krankenhaus zu Pleß. 
Von dem Johanniter-Orden mit Unterstützung des Kreises 1865 be 
gründet. Der letztere gab dazu 7000 Thlr. her, welche das 1848 zu 
Breslau etablirte Konnt« zur Milderung des Nothstandes in Ober 
schlesien aus dem Neste seines Unterstützungs-Fonds dem Kreise über 
wiesen hatte, und der Johanniter-Orden übernahm die Verpflichtung, 
alle armen Kranken, welche der Fürsorge eines örtlichen Armen-Verban- 
des des Kreises anheimfallen, mit Ausschluß der Geisteskranken und 
unheilbaren Kranken — in nicht mehr als 4 Betten täglich — unent 
geltlich verpflegen zu lassen. 
KreiS-Kraukenhans zu Waldenburg, 
mit einem Kosten-Aufwande von etwa 3000 Thlr. für Rechnung der 
ländlichen Kommunen des Kreises hergestellt und am 16. Oktober 1862 
eröffnet. 
Kreis-Lazareth zu Lublinitz, 
für arme Personen, deren Krankheit im Interesse des öffentlichen Wohls 
ein abgesondertes Lokal erfordert, oder die in der Wohnung der Ange 
hörigen nicht füglich geheilt werden können. Von den Ständen 1836 
begründet. Die Verwaltung wird vom Magistrat geführt.
	        
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