Full text : Preußisches Landbuch

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anbete  Stellen  ober  Provinzen,  ober  wenn  sie  ans  ihrem  Amte  ehrenvoll ­
  ansscheiben,  können  sie  außerorbentliche  Mitglieder  bleiben.  Die
Kasse  steht  unter  Verwaltung  zweier  Geistlichen  'in  Berlin  unb  unter
Oberaufsicht  beb  Ober-Präsidenten.

Ķnrmärksche  evangelisch-reformirte,  (evangelische  Speeial-)  Stadt-Schullehrer.
Wittwenkasse,
Provinzen  Branbenburg  unb  Pommern.  Nach  bem  Reglement
IUI  sind  alle  ut  deutsch  -  reformirten  Stabt  -  Schulstelleu  dieser
şiomnzen  ober  in  solchen  jetzt  mit  lutherischen  Schulen  vereinigten
stellen  welche  früher  nur  mit  reformirten  Lehrern  besetzt  waren'und
werden  konnten,  fungirenden  Lehrer  Mitglieder  ber  Kasse.  Sie  kauft
»Yre  Interessenten  in  die  allgemeine  Wittwen-Versorgunqs-Anstalt  ein
und  versichert  eine  Pension  bis  zu  100  Thlr.,  ober  sie  zahlt  eine  nach
den  gezahlten  Betträgen  bemessene  Pension.  Die  Kaffe  hat  ein  Stiftnngskapital
  von  1500  Thlr.,  die  sonstigen  Einnahmen  bestehen  in
Klrchenkollekten,  in  den  Eintrittsgeldern,  in  Abzügen  von  Besoldungs-Zulagen
  und  in  Besoldungs-Beiträgen  ber  Lehrer.  Das  Eintrittsgeld
betragt  1  pCt.  ber  Einkünfte,  die  Besoldungs-Abzüge  bestehen  in  einem
Geschenk,  das  wemgstens  der  Hälfte  des  jährlichen  Besoldungs  -  Beittages ­
  gleich  seni  muß  Wird  eilt  durch  die  Kasse  bei  der  allgemeinen
Wtttwen-Berpflegungs-Anstalt  eingekaufter  Lehrer  versetzt,  so  zahlt  er
ote  Beiträge  und  Zinsen  an  die  Anstalt  aus  eigenen  Mitteln.  Die
ehrer-Wittwenkasse  steht  unter  der  Administration  zweier  reformirten
-Prediger  zu  Berlin.  Die  Oberaufsicht  führt  ber  Ober-Präsident  ber
Provinz.
Kurmärkische  Hülfskasse  zu  Berlin.
Ein  kommunalständisches  Darlehns-Jnstitut,  nach  dem  Statut  vom  4.  Oktober ­
  1852  (  R  a  u  er,  Neuere  ständische  Gesetzgebung  S.  340)  verwaltet  und
aus  ber  Staatskasse  mit  207,000  Thlr.  dotirt.  Ein  Theil  der  Zins-Ueberschüsse
  wird  zur  Prämiirnng  von  Sparkaffen-Jntereffenten,  ein  anderer
zur  Vermehrung  des  Stamm-Fonds,  ein  dritter  zu  öffentlichen  Zwecken
            
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