m
werden, daß fortwährend ein Sohn eines wohlverdienten bedürftigen
technischen Forstbeamten, welcher wenigstens 18 Jahre alt ist und im
Begriff steht, sich der Hähern sorstmäßigen Ausbildung als Oberförster
theilhaftig zu machen und dazu fähig und würdig ist, solche zum Zweck
dieser Ausbildung auf einen Zeitraum von höchstens vier Jahren be
zieht. Mit dem Genuß dieser Unterstützung ist zugleich die Befreiung
von Zahlung des Honorars für die Vorlesungen auf der Forstlehr-
Anstalt zu Neustadt-Eberswaldc auf die Dauer des Cursus verbunden,
welchen der Stipendiat zu seiner Ausbildung auf dieser Anstalt zu
bringt. Das Kapital-Vermögen der Stiftung soll weder je vermindert
noch durch Zinsen-Aufsammlung vermehrt werden; die Verwaltung des
selben steht unter der oberen Leitung des Chefs der Forstverwaltung.
Heinrich Laink,
zu Grais, Kreises Ahaus, vermachte (1845) der dortigen Schule 200Thlr.,
deren Zinsen an die armen Schulkinder vertheilt werden.
v. Lakinskische Stiftungen.
Der 1845 zu Wongrowitz f Rittmeister v. Lakinski hatte letztwillig
ausgesetzt: 1) 6000 Thlr., um ans den jährlichen Zinsen 6 junge
Mädchen christlicher Religion aus der dienenden oder aus der ärmeren
Bürgerklasse der Stadt jährlich ani 4. Oktober, als dem Namenstage
des Verstorbenen, bei ihrer gleichzeitigen Verheirathung auszustatten.
Die Stiftung sollte erst nach dem Tode der Schwester des v.
Lakinski in volle Kraft treten. Die Mädchen werden vom Magi
strat ausgewählt, welcher mit Verwaltung der Stiftung beauftragt ist;
2) 500 Thlr. für das Hospital, deren jährliche Zinsen zur Verbesserung
der Lage der Hospitaliten bestimmt sind; 3) 1000 Thlr. für den
städtischen Schul-Fonds. Von den Zinsen soll das Lehrmaterial so
wie die Fußbekleidung im Winter für ganz unbemittelte Schüler und
Schülerinnen der Stadt angeschafft werden, v. Lakinski hatte ferner
in seinem Testamente den Wunsch ausgesprochen, daß er — seit den
90er Jahren auf den Schlachtfeldern gebildet und da ihm nicht ver
gönnt gewesen sei, auf dem Felde der Ehre seine Ruhestätte zu
finden — nicht auf einem gewöhnlichen Todtenacker, sondern auf einem
den Schlachtfeldern ähnlichen Platze zur Erde bestattet werden, und daß
in der Nähe seiner Grabstätte, wozu er sich einen zu der Domaine
Laziska gehörigen Hügel auscrsehen, ein durch ihn mit Gehalt und
Wohnung zu versehender Militair-Invalide von der Kavallerie
wohnen möchte, um zugleich einem dem Könige und Vatcrlande treu
gedienten Soldaten einen angemeffenen Unterhalt zu verschaffen und
zu sichern. Zu diesem Zweck setzte v. Lakinski aus a) 2000 Thlr.
zur fortwährenden Versorgung eines Invaliden; b) 1000 Thlr. um
in der Nähe der Grabstätte den Neubau eines für den Invaliden be
stimmten massiven Hauses nebst Vieh- und Holzstall, Brunnen rc. aus
zuführen; c) 300 Thlr. zur Unterhaltung dieser Wohnung; ck) 600 Thlr.
um aus den Zinsen den Kanon für den von dem Fiskus abzutretenden
Bauplatz zur Jnvalidcn-Wohnung rc. zu decken. — Den Rest des