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9iad)Ia)7c3 bestimmte v. Satin#t¡ für ben Làrommttnal-Fond«
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Lambergsches Legat,
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Lambert ab Haldernsche Stiftung zu Rees.
Aus derselben werden jährlich 200 Thlr. zu Stipendien für katholische
Theologen gezahlt. Verwandte der Stifter haben ein Näher-Recht
Wird das Stipendium der katholischen Thologie aufgegeben, so müssen
die erhaltenen Stipendien-Zahlungen erstattet werden.
Anton L a mbertz,
Kaufmann zu Gladbach (+ 1863) vermachte u. A. dem Presbyterium
der dortigen Gemeinde zur Errichtung einer Prediger-Wittwen- und
Waiscn-Kasse 1000, zur Errichtung einer Lehrer-Wittwen-und Waisen-
Kaffe 1000 und zur Errichtung eines Fonds für die Pensionirunq der
Prediger und Lehrer 1000 Thlr. -
v. Lamprechtsche Stiftung.
Bei dem am 24 März 1863 stattgcfundenen 50jährigen Dienst-Jubi-
laum des Präsidenten v. Lamprecht begründet, indem dem Jubilar
bo,i Imt Omaren ber Ban! 2000 S^r. mit ben ba,über íautenben
Uàden als Fonds zu einer Unterstütznngskasse für Wittwen und
Walsen von Bankbeamten überreicht wurde. Vgl. den folgenden
v. Lamprecht-Robertsches Stipendium.
D-r vorhin gedachte Präsident ». Lamprecht vermachte (18631 dem
Friedrichs-Werderschen Gymnasial» zn Berlin 1000 Thlr Gold in
-inen, 4 pCt. tragenden „„kündbaren Psandbries der Knr. nnd Ren.
marlschen Ritterschaft zu einem Stipendiam für einen Primaner. Bon
de» Zuisen soll ,-hrltch am Hochzeitstage des Stifters -in Primaner
der Anstalt 25 Thlr. Gold erhalten. Der Rest d-r Zinsen nnd di-
avon zu erzielenden Zinsen sollen so lange zuin Kapital geschlagen
werden, bis die Zinsen des ganzen Fonds 75 Thlr. Gold' betragen.
Alsdann erhält jährlich cm Primaner 50 Thlr. Gold, die verbleibenden
25 Thlr. Gold und die davon zu erzielenden Zinsen sollen so lange
zum Kapital angelegt werden, bis von dessen Zinsen eine zweite Rate
von 50 Thlr. Gold einem zweiten Primaner verliehen werden kann.
3* gleicher Weise sollen die verbleibenden 25 Thlr. Gold hiernächst
unausgesetzt zur Gründung neuer Stipendien verwendet werden. Die Stif-