Full text : Preußisches Landbuch

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9iad)Ia)7c3  bestimmte  v.  Satin#t¡  für  ben  Làrommttnal-Fond«
&ntÄL? ff T^Ät  ®o„“;i¡r iítn  oatt
Lambergsches  Legat,
«»«
Lambert  ab  Haldernsche  Stiftung  zu  Rees.
Aus  derselben  werden  jährlich  200  Thlr.  zu  Stipendien  für  katholische
Theologen  gezahlt.  Verwandte  der  Stifter  haben  ein  Näher-Recht
Wird  das  Stipendium  der  katholischen  Thologie  aufgegeben,  so  müssen
die  erhaltenen  Stipendien-Zahlungen  erstattet  werden.
Anton  L  a  mbertz,
Kaufmann  zu  Gladbach  (+  1863)  vermachte  u.  A.  dem  Presbyterium
der  dortigen  Gemeinde  zur  Errichtung  einer  Prediger-Wittwen-  und
Waiscn-Kasse  1000,  zur  Errichtung  einer  Lehrer-Wittwen-und  Waisen-Kaffe
  1000  und  zur  Errichtung  eines  Fonds  für  die  Pensionirunq  der
Prediger  und  Lehrer  1000  Thlr.  -
v.  Lamprechtsche  Stiftung.
Bei  dem  am  24  März  1863  stattgcfundenen  50jährigen  Dienst-Jubilaum
  des  Präsidenten  v.  Lamprecht  begründet,  indem  dem  Jubilar
bo,i  Imt  Omaren  ber  Ban!  2000  S^r.  mit  ben  ba,über  íautenben
Uàden  als  Fonds  zu  einer  Unterstütznngskasse  für  Wittwen  und
Walsen  von  Bankbeamten  überreicht  wurde.  Vgl.  den  folgenden
v.  Lamprecht-Robertsches  Stipendium.
D-r  vorhin  gedachte  Präsident  ».  Lamprecht  vermachte  (18631  dem
Friedrichs-Werderschen  Gymnasial»  zn  Berlin  1000  Thlr  Gold  in
-inen,  4  pCt.  tragenden  „„kündbaren  Psandbries  der  Knr.  nnd  Ren.
marlschen  Ritterschaft  zu  einem  Stipendiam  für  einen  Primaner.  Bon
de»  Zuisen  soll  ,-hrltch  am  Hochzeitstage  des  Stifters  -in  Primaner
der  Anstalt  25  Thlr.  Gold  erhalten.  Der  Rest  d-r  Zinsen  nnd  diavon
  zu  erzielenden  Zinsen  sollen  so  lange  zuin  Kapital  geschlagen
werden,  bis  die  Zinsen  des  ganzen  Fonds  75  Thlr.  Gold'  betragen.
Alsdann  erhält  jährlich  cm  Primaner  50  Thlr.  Gold,  die  verbleibenden
25  Thlr.  Gold  und  die  davon  zu  erzielenden  Zinsen  sollen  so  lange
zum  Kapital  angelegt  werden,  bis  von  dessen  Zinsen  eine  zweite  Rate
von  50  Thlr.  Gold  einem  zweiten  Primaner  verliehen  werden  kann.
3*  gleicher  Weise  sollen  die  verbleibenden  25  Thlr.  Gold  hiernächst
unausgesetzt  zur  Gründung  neuer  Stipendien  verwendet  werden.  Die  Stif-
            
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