Full text : Preußisches Landbuch

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anwälten  und  Doktoren  der  Medizin  zu  Magdeburg  eine  jährliche  Pension ­
  von  50  Thlr.  beziehen  sollen.  Die  Bewerber  müsse«  bürgerlichen
Standes  sein;  eine  Wittwe  darf  nicht  über  100,  eine  Tochter  nicht
über  50  Thlr.  festes  Einkommen  besitzen.  Die  Verleihung  der  Pensionen ­
  und  die  obere  Leitung  der  Verwaltung  steht  dem  Appcllationsgcrichte
  zu,  welches  auch  den  Administrator  ernennt.  Im  Laufe  der
Jahre  hat  sich  das  Vermögen  der  Stiftung  vermehrt;  es  betrug  1859
20,800  Thlr.  in  Gold  und  Kourant;  von  den  Zinsen  erhielten  4  Wittwen ­
  und  13  Töchter  Pensionen  von  je  50  Thlr.  —  Aus  dem  Le  ckcnyschcn
  Legat  von  1000  Thlr.  Gold  bei  der  Heiligen  Geistkirchc  beziehen
die  Prediger  an  derselben  die  Zinsen  zu  gleichen  Theilen.
Frau  L  e  clerq,
geb.  Delvaux,  Wittwe  (+  1857)  vermachte  dem  Gast-  (Armen-)  und
Waisenhause  zu  Bochold,  in  welchem  dieselbe  in  ihrer  letzten  Lebenszeit
Wohnung  und  Pflege  unentgeltlich  genoffcn,  ihr  nachgelaffencs  Vermögen ­
  von  ppr.  2500  Thlr.
Klemens  Freiherr  v.  Ledebnr-Wicheln,
Bischof  von  Paderborn  (+  1841)  vermachte  mehr  als  70,000  Thlr.
für  wohlthätige  Stiftungen.  Unter  andern  sollten  erhalten  a)  das  katholische ­
  Waisenhaus  5(3,000  Thlr.  ;  b)  das  Gymnasium  die  Zinsen
von  3000  Thlr.  zur  Unterstützung  solcher  katholischer  Schüler,  welche
durch  religiösen  Sinn  und  beharrlichen  Fleiß  zu  der  Hoffnung  berechtigen, ­
  tüchtige  und  würdige  Geistliche  zu  werden.  Ferner  sollten  verwendet ­
  werden  c)  die  Zinsen  von  5000  Thlr.  zur  Unterbringung  katholischer ­
  schulpflichtiger  Kinder  aus  der  Stadt  Paderborn  in  anständigen
Bürgerhäusern  und  zur  Beschaffung  anständiger  Kleider  für  Kinder  aus
der  Knaben-  und  Mädchen-Frcischnle,  welche  zum  ersten  Male  zum
Tische  des  Herrn  gehen;  d)  die  Zinsen  von  2000  Thlr.  zur  Unterstützung ­
  solcher  Seminar-Priester,  welche,  wenn  ihnen  nach  ihrer  Entlassung ­
  aus  dem  Seminar  die  Verwaltung  einer  geistlichen  Stelle  anvertraut ­
  wird,  kaum  die  Kosten  der  Reise  bis  zum  Bestimmungsorte
bestreiten,  auch  die  allcrnöthigsten  Bcdürfnisie,  deren  Befriedigung  keinen ­
  Aufschub  leidet,  nicht  herbeischaffen  können;  e)  die  Zinsen  von
Thlr.  zur  Unterstützung  armer  katholischer  Schulkinder  in  der
Dlocesc  Paderborn,  besonders  in  den  Gegenden  gemischter  Konfession;
t)  eme  Rente  von  jährlich  120  Thlr.  aus  dem  Waisenhaus-Fonds  an  die
c  là  Handwerker  zu  Paderborn;  g)  eine  Rente  von  jährlch
  400  Thlr.  aus  dem  Waisenhaus-Fonds  an  die  Genosienschaft  der
barmherzlgen  «Lchwestern  nach  der  Regel  des  h.  Vincenz  von  Paula  in
der  Dioces  Paderborn;  h)  eine  Rente  von  125  Thlr.  Gold  aus  dem
Wñlsenhñns-Fonds  zur  Gründung  eines  Mutterhauses  für  die  ebengenannte
  Genossenschaft.  Die  Stiftungen  stehen  unter  bischöflicher  Aufsicht, ­
  die  Verwaltung  der  Fonds  gebührt  dem  Gencral-Vikariatamte,
die  Erhebung  der  Revrnüen  ist  einem  besonderen  Rendanten  übertragen. ­

            
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