ben. Die Revenüen beider Fonds sollen niemals zusammengeworfen
oder zu einem andern Zwecke als dem bestimmten benutzt, und eben so
wenig mit irgend einer anderen städtischen Schul- oder Gemeinde-
Stiftung vereinigt werden. Die Stiftung wird unter Aufsicht des
Kreisgerichts von zwei Bürgern (Tcstaments-Exekutoren) verwaltet,
v. Bandemersche Stiftung,
begründet von Fräulein Marie Friederike Henriette v. Bandemer
(t 20. Juni 1854). Sie setzte letztwillig die Ehegattin des Kaufmanns
S. in Berlin zur Universal-Erbin ein, ernannte den Rechtsanwalt
Justizrath Gall zum Testaments-Exekutor, und errichtete — vorbehalt
lich des lebenslänglichen Nießbrauchs der S. mit dem zu dem Nach
lasse gehörigen Grund-Vermögen (den ansehnlichen Gütern Diedersdorf
und Birkholz), den Kapitalien und Brillanten, im Ganzen mehr als
200,000 Thlr., eine Stiftung zu dem Zwecke, um unverheiratheten
Töchtern aus der Familie v. Bandemer, event, von Preußischen Offi
zieren und in Ermangelung der letzteren auch sonst unvermögenden Jung
frauen Aufnahme und Unterstützung zu gewähren. Die Stiftung hat
unterm 7. November 1857 die landesherrliche Genehmigung erhalten,
ist aber noch nicht ins Leben getreten.
Bannwarthsche Stipendien-Kasse zu Königsberg,
gestiftet von dem Zimmermeister Bannwarth für Theologen refor-
mirter Konfession. Sie wird von dem rcformirten Kirchen-Kollcgium
verwaltet und hat ein Kapital von 8800 Thlr., von dessen Zinsen 4
reformirte Studenten jährlich je 93} Thlr. erhalten. Vgl. Reformirte
Prediger Wittwen-Kasse zu Königsberg.
Banzersches Stipendium.
Eine alte Stiftung bei der Universität Halle-Wittenberg. Profestor
Banz er in Wittenberg vermachte 500 mfl. (437} Thlr.), wovon die
Zinsen einem armen Studirenden der Medizin, welcher das zwei und
zwanzigste Jahr erreicht hat, auf drei Jahre verabreicht werden sollen.
(Koch I. 444.)
Ferdinand Barbar zu Altenberge (Stcinfurt),
(t 8. Januar 1840) setzte die Armen der dasigen Pfarrgemcinde zu
seinen Erben dergestalt ein, daß der zeitliche Orts-Pfarrer die Zinsen
der unter Autorisation der bischöflichen Behörde anzulegenden Kapita
lien (letztere im Betrage von über 1000 Thlr.) nach seinem gewissen
haften Ermesten unter die Armen vertheilen soll.
St. Barbara-Bruderschaft zu Ottweiler,
1856 von dem katholischen Pfarrer Hansen gestiftet. Sie besteht aus
Bergleuten und hat den Zweck wechselseitiger Unterstützung und Fördc-
rullg der Sittlichkeit und Religion. Mitglieder 148. Zweig-Vereine
bestehen in Schiffweiler, Neunkirchen und Tholey.
Barbysches Stipendium,
Es beträgt jährlich 35 Thlr. und ist für Studireude der Stadt Barby
bestimmt. Die Verleihung steht dem Staate zu. (Hermes II. 46.)