Full text : Preußisches Landbuch

ben.  Die  Revenüen  beider  Fonds  sollen  niemals  zusammengeworfen
oder  zu  einem  andern  Zwecke  als  dem  bestimmten  benutzt,  und  eben  so
wenig  mit  irgend  einer  anderen  städtischen  Schul-  oder  Gemeinde-Stiftung
  vereinigt  werden.  Die  Stiftung  wird  unter  Aufsicht  des
Kreisgerichts  von  zwei  Bürgern  (Tcstaments-Exekutoren)  verwaltet,
v.  Bandemersche  Stiftung,
begründet  von  Fräulein  Marie  Friederike  Henriette  v.  Bandemer
(t  20.  Juni  1854).  Sie  setzte  letztwillig  die  Ehegattin  des  Kaufmanns
S.  in  Berlin  zur  Universal-Erbin  ein,  ernannte  den  Rechtsanwalt
Justizrath  Gall  zum  Testaments-Exekutor,  und  errichtete  —  vorbehaltlich ­
  des  lebenslänglichen  Nießbrauchs  der  S.  mit  dem  zu  dem  Nachlasse ­
  gehörigen  Grund-Vermögen  (den  ansehnlichen  Gütern  Diedersdorf
und  Birkholz),  den  Kapitalien  und  Brillanten,  im  Ganzen  mehr  als
200,000  Thlr.,  eine  Stiftung  zu  dem  Zwecke,  um  unverheiratheten
Töchtern  aus  der  Familie  v.  Bandemer,  event,  von  Preußischen  Offizieren ­
  und  in  Ermangelung  der  letzteren  auch  sonst  unvermögenden  Jungfrauen ­
  Aufnahme  und  Unterstützung  zu  gewähren.  Die  Stiftung  hat
unterm  7.  November  1857  die  landesherrliche  Genehmigung  erhalten,
ist  aber  noch  nicht  ins  Leben  getreten.
Bannwarthsche  Stipendien-Kasse  zu  Königsberg,
gestiftet  von  dem  Zimmermeister  Bannwarth  für  Theologen  reformirter
  Konfession.  Sie  wird  von  dem  rcformirten  Kirchen-Kollcgium
verwaltet  und  hat  ein  Kapital  von  8800  Thlr.,  von  dessen  Zinsen  4
reformirte  Studenten  jährlich  je  93}  Thlr.  erhalten.  Vgl.  Reformirte
Prediger  Wittwen-Kasse  zu  Königsberg.
Banzersches  Stipendium.
Eine  alte  Stiftung  bei  der  Universität  Halle-Wittenberg.  Profestor
Banz  er  in  Wittenberg  vermachte  500  mfl.  (437}  Thlr.),  wovon  die
Zinsen  einem  armen  Studirenden  der  Medizin,  welcher  das  zwei  und
zwanzigste  Jahr  erreicht  hat,  auf  drei  Jahre  verabreicht  werden  sollen.
(Koch  I.  444.)
Ferdinand  Barbar  zu  Altenberge  (Stcinfurt),
(t  8.  Januar  1840)  setzte  die  Armen  der  dasigen  Pfarrgemcinde  zu
seinen  Erben  dergestalt  ein,  daß  der  zeitliche  Orts-Pfarrer  die  Zinsen
der  unter  Autorisation  der  bischöflichen  Behörde  anzulegenden  Kapitalien ­
  (letztere  im  Betrage  von  über  1000  Thlr.)  nach  seinem  gewissenhaften ­
  Ermesten  unter  die  Armen  vertheilen  soll.
St.  Barbara-Bruderschaft  zu  Ottweiler,
1856  von  dem  katholischen  Pfarrer  Hansen  gestiftet.  Sie  besteht  aus
Bergleuten  und  hat  den  Zweck  wechselseitiger  Unterstützung  und  Fördcrullg
  der  Sittlichkeit  und  Religion.  Mitglieder  148.  Zweig-Vereine
bestehen  in  Schiffweiler,  Neunkirchen  und  Tholey.
Barbysches  Stipendium,
Es  beträgt  jährlich  35  Thlr.  und  ist  für  Studireude  der  Stadt  Barby
bestimmt.  Die  Verleihung  steht  dem  Staate  zu.  (Hermes  II.  46.)
            
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