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nichts mehr verdienen können, und auf ihre Erlösung hoffen, alle halbe
Jahre eine Erquickung verabreicht werde.
Loeckel-Nichardsche Stiftung zu Königsberg.
Bon der + Bau-Direktor Loeckel, geb. Richard 1800 begründet.
Bon den Zinsen des Stiftungs-Kapitals von 100,000 Thlr. sollen
Portionen à 50 Thlr. an arme Nothleidende, Männer und Frauen
großbürgerlichen (nicht adeligen) Standes, die nicht 50 Thlr. jährliches
Einkommen haben, und an eben solche Wittwen mit unerzogenen Kin
dern, die zusammen nicht 100 Thlr. einzunehmen haben oder sich ver
dienen, verabreicht werden. Gleiche Portionen à 25 Thlr. sollen an
nothleidende, besonders kranke Personen kleinbürgerlichen Standes, die
nicht ein jährliches Einkommen von gleicher Höhe haben, gezahlt wer
den; die armen Berwandten der Stifterin, ferner die Königl., sowie die
oberen städtischen Baubeamten haben ein Borzugsrecht vor Fremden.
Die Berwaltnng der Stiftung steht dem Magistrat in Königsberg unter
Aufsicht der Regierung zu.
Löhrsche Stiftung zu Benneckensteiu.
Sie ist mit der Stadt-Armenkasse verbunden und die 1848 in Leipzig
+ Hofräthin Keil, geb. Löhr hinterließ der Stiftung 1500 Thlr.
mit der Bestimmung, daß aus den Interessen jährlich'zunächst solche
Armen der Stadt Bcnneckcnstein oder der dazu gehörigen Umgebungen,
drc sich als zur Verwandtschaft des 1798 zu Leipzig t Baumeisters
luib Banquier Löhr gehörig ausweisen könnten, deinnächst aber andere
-stadt-Arme unterstützt werden sollen. Die Zinsen mit 60 Thlr. wer
den an 15 Personen vertheilt.
Lösch sche Stiftung zu Breslau.
Ein Krankenhaus, von den Intestat-Erben des Kaufmanns Johan
Heinrich Lösch im Jahre 1832 mit 40,000 Thlr. begründet. Nac
der Stiftungs-Urkunde vom 27. April 1832 sind zur Unterstützung fü
verarmte Nachkommen der Familie Lösch 500 Thlr. jährlich gewi'dme>
Der Bruder des Stifters, Geh. Kommerzienrath Johann Friedri«
.osch (ş 1842) vermachte dein Institut i0,000 Thlr., aus bere
Zîusen der Unterstützungs-Fonds für die Familie Lösch vcrqrößei
worden ist. S. Klnder-Erziehnngs-Jnstitut zur Ehrenpforte.
1847) gründete letztwtll.g eme Stiftung mit der Bestimmung, daß 1
derjenige, welcher ans der Familie Vössc sich den, geistlichen Ştanì
widmet, vor allen andern Famtlien-Anqehöriqen in den vollen Genu
er Zinsen des stiftungs-Fonds bis zu empfangener Priesterweis