Full text : Preußisches Landbuch

444

treten  soll;  sofern  aber  ein  solcher  nicht  vorhanden  ist,  daß  2)  derjenige, ­
  welcher  ein  Handwerk  erlernt,  von  den  Zinsen  jährlich  20  bis
30  Thlr.  bis  zur  Beendigung  seiner  Lehrzeit  beziehen  soll.  Ist  ein
solcher  Bewerber  nicht  vorhanden,  so  sollen  3)  arme  Kranke,  Wittwen ­
  und  Waisen  in  der  Pfarrei  Rohde  (Olpe)  aus  den  Zinsen
unterstützt  werden.  Die  Stipendien  zu  1  und  2  hat  die  Familie  zu
vergeben,  die  Verwaltung  der  Stiftung  aber  und  die  Vergebung  der
Unterstützungen  zu  3  steht  dem  Pfarrer  und  Armen-Vorstande  im  Kirchspiel ­
  Rohde  zu.  Stiftungs-Kapital  4150  Thlr.
Lohbecksches  Legat.
Es  hastet  auf  zwei  Grundstücken  der  Stadt  Weißensee,  deren  Besitzer
jeder  jährlich  einen  armen  Konfirmanden  zu  kleiden  haben.
Lolevkescbe  Stiftung  zu  Königsberg.
Von  dem  Bäckermeister  Loleyke  herrührend,  der  1833  dem  Magistrat
ein  Legat  von  1000  Thlr.  mit  der  Bestimmung  zuwies,  daß  die  Zinsen ­
  davon  alle  Jahre  an  4  verarmte  Eigenthümer,  welche  Grundstücke
in  der  Straße  des  alten  Gartens  und  Nassengartens  besessen  haben
und  durch  Atteste  beweisen  können,  daß  sie  in  der  bezeichneten  Gegend
im  Besitz  als  Eigenthümer  von  Grundstücken  gewesen  sind  und  dem
Eigenthümer  des  Hauses,  in  welchem  sie  zur  Miethe  wohnen,  den
Micthzitts  richtig  bezahlt  haben,  vertheilt  werden  sollen.
v.  LooSsche  Stiftung  zu  Militsch.
Ursprünglich  eine  Fräulein-Stiftung,  1797  von  Fräulein  v.  Loos  mit
1000  Thlr.  fnndirt,  jetzt  aber,  da  keine  Beneficiaten  aus  der  Familie
der  Stiftcrin  mehr  vorhanden,  nur  noch  als  Armen-Stiftung  zu  betrachten. ­
  Die  Verwaltung  steht  dem  Rentamt  in  Militsch  unter  Aufsicht ­
  des  Landraths  zu.
v.  L  ossa-Nostitzscher  Stiftungs-Fonds.
Bergrath  v.  Lossa  ans  Ebersbach  setzte  1752  letztwillig  50,000  Thlr.
aus.  Davon  sollten  5000  Thlr.  zur  Erbauung  eines  Oberlausitzschen
Zucht-,  Arbcits-  und  Armenhauses  verwendet,  20,000  Thlr.  als  ein
unangreifbarer  Fonds  sicher  untergebracht  und  die  Zinsen  davon  zur
Uttterhaltnug  der  in  das  fundirte  Haus  zu  bringenden  Verbrecher  und
Armen  gebraucht  werden,  die  zweite  Hälfte  von  25,000  Thlr.  aber  zur  Erweiterung ­
  des  Zucht-  und  Armenhauses  dienen.  Die  Disposition  über
den  Fonds  und  die  Direktion  des  Zucht-  und  Armenhauses  sollte  den
Landständen  der  Oberlausitz  zustehen.  Im  Jahre  1808  fügte  ein  anderer ­
  Gutsbesitzer  der  Oberlausitz,  v.  Nostitz  auf  Ruppersdorf  der
Fundation  5000  Thlr.  hinzu;  1819  wurde  der  Fonds,  welcher  damals
auf  mehr  als  60,000  Thlr.  angewachsen  war,  zwischen  den  Ständen
der  Preußischen  und  der  Sächsischen  Oberlansitz  getheilt  und  der  diesseitige ­
  Antheil  zerfiel  seitdem  a)  in  den  „v.  Lossaichcn  Fonds  für
Strafzwecke."  Das  Kapital  dieses  Fonds,  dcsicn  Zinsen  lediglich  zur
Unterhaltung  der  Sträflinge  der  Oberlausitz  in  dem  von  den  Ständen
im  Bau  begonnenen,  von  dem  Staate  ausgeführten  und  vollendeten
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.