Mülheim jļettwiger Lehrer-Wittwenkasse.
Ei" Privat-Jnstitut für die cv. Lehrer der Bürgermeistereien Mülheim
und Kettwig. Die Jahrcs-Einnahme beträgt 241 Thlr.; Ende 1861
war ein Vermögen von 4600 Thlr. vorhanden.
v. Müllersches Bermächtniß.
Der 1857> Zi-s-nd°rf im Großherzogthum Mrcklenburg-Schwerin
t lîuļļtn ?ub»t 3 Chrchtmn °. Müller vermacht« der Stad, t-minen-
bt J ‘1 3e " 9 i mol,llt ' St°atS.P°pIeren a) 10,000
Thlr. ,ur Berbeffirung de« Schuld-Etats derselben: M 4Ö00 Tblr.
zum Besten der bedürftigen Einwohner.
Wilhelm Müller,
Land- und Stadtgerichtsrath zu Nordhausen (ş 1850) vermachte n) dem
Gymnasium daselbst zur Berbesiernng der Gehälter der Lehrer und
zur Verminderung des Schulgeldes 1000 Thlr. und außerdem noch
100 Thlr.; b) dem Stipendien-Fonds 3000 Thlr., deren Zinsen zur
Hälfte an Studirende aus dem Gymnasium, zur Hälfte an Studirende
aus der Real-Schule vertheilt werden. Zur Zeit kommen zwei Sti
pendien, eines mit 70, eins mit 60 Thlr. zur Verleihung; c) der Real-
Şch"le 1000 Thlr. zur Verbesserung der Gehälter der Lehrer und zur
Anschaffung physikalischer Instrumente, außerdem 100 Thlr.; d) der
Bürgerschule 300 Thlr.; e).bcm Waisenhause 1000 und 500 Thlr.;
l) dem Siechhofe 1000 Thlr. ; g) dem St. Martins-Stift zur Auf
nahme alter Bürger 1000 Thlr.; h) der Nikolai-Kirche 600 Thlr.;
i ivT T-)fs Vmcn ^ C ĻOOO Thlr. ; k) der Armen-Bade-Anstalt zu Ems
M üllerschè Stiftung für arme Dienstboten zu Landeshut,
von der Wittwe des Stadt-Aeltcsten Müller, geb. Radicke (f 1839)
herrührend. Sie setzte ein Legat von 1000 Thlr. mit der Bestimmung
aus, daß von den Zinsen jährlich fünf arme hülflose Dienstboten mit
I e . 10 Thlr bedacht werden sollten. Die Verwaltung des Stiftungs-Ka-
Pltals ist dem Magistrat überwiesen.
Gustav Müllersche Bürger-Stipendien-Stiftung,
n? r. er Ş*àqth Müllerscher Sterbekassen Verein zu Memel.
MMZWGZZ
Ntüllersches Ltipendium zu Berlin.
Rentier Markus Müller zu Treptow a. R. vermachte 1853 dem
Vor stände der jüdischen Gemeinde zu Berlin 5000 Thlr. in Pommer-
schen Pfandbriefen gegen Uebernahme der Verpflichtung zum Geschenk,
31*