Full text: Preußisches Landbuch

505 
einen Zinsertrag von 50 Thlr. giebt. Der Kapitalfonds hat sich bis 
ans 228 Thlr. vermehrt. 
Organisten-Wittwen-FondS zu Magdeburg, 
bei der waponifch-reformirten Kirche. Er besteht in 150 Thlr., deren 
Zinsen zum Kapital geschlagen werden. 
Or. OrlovinS, 
zu Königsberg bestimmte (1776) 1000 Fl. zur Verpflegung der im 
Collegium Albertinum wohnenden kranken Studirenden. Fernere 1000 Fl. 
und 300 Fl. widmete er zu Stipendien für bedürftige Studirende 
alternirend aus der Familie des Stifters und an Fremde. Der 
Kranken-Fonds belief sich 1838 (Koch II. 556) auf 925, der Stipen- 
dien-Fonds auf 560 Thlr. 
Orphanotrophiuni zu Breslau, 
auch „Kurfürstliches Waisenhaus" genannt, für katholische adelige Zög 
linge männlichen und weiblichen Geschlechts bestimmt. Im Jahre 1725 
von dem Kurfürsten Erzbischof von Mainz, Bischof von Breslau, Franz 
Ludwig, auf dem Dom daselbst begründet, unterhält und erzieht die 
Anstalt aus der älteren Fundation 12 Knaben und 12 Mädchen. Aus 
einer neueren Stiftung des Archidiakonus v. Strachwitz von 1806 
werden ferner 8 Knaben und 8 Mädchen aufgenommen, jene vom 7 
bis zum 14, diese vom 7 bis zum 16 Jahre. Die Kinder werden 
vollständig erhalten, bekleidet und verpflegt, auch unterrichtet. Die 
Knaben werden bis zur vierten Gymnasial - Klasse vorgebildet und zu 
ferneren Studien unterstützt. Die Oberaufsicht hat der Fürstbischof 
und ein von ihm zu ernennender Prokurator, gewöhnlich der General- 
Vikar. S. v. Kranichstädt. 
Thekla v. Osinöka, 
unverehlicht, vermachte vermittelst letztwilliger Verordnung vom 26. März 
1846 den vierten Theil ihres Hinterbliebenen reinen Vermögens (im 
Betrage von 441] Thlr.) zu einer Stiftung für die Armen, und 
namentlich die des Pleschener Kreises, mit der Bestimmung, daß das 
Kapital zu einem beständigen Fonds angelegt und der Zins-Ertrag den 
Armen gezahlt werden solle. 
v. d. Ost en- Man truffe lscher Stipendien-Fonds zu Greiffenberg in 
à -i i c» .. Pommern. 
ÜPi« 
tr bit 3uf ‘ i,n "' u " 9
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.