506
Osterberger geistliche Güterkasse.
Eine alte Stiftung, aus den Einkünften des ehcuialigen Bernhardiner
Mönchsklosters Osterbcrg (Kreis Tecklenburg), deren ' jährlicher Ertrag
mit etwa 1250 Thlr. den ev. Geistlichen der Alt-Tecklenburgschcn Lan-
dcstheile zn gute kommt. Die Verwaltung ist den Geistlichen über
wiesen und wird durch einen Rendanten geführt.
Ostermannsche Stiftung,
bei der Universität Halle-Wittenberg, von der verw. Pros. Ostermann,
geb. Anna Maria Strauß zu Wittenberg im Jahre 1697 mit 200
Thlr. Kapital begründet. Das Benefiz soll der unbcniittelten Wittwe
eines Professors der philosophischen Fakultät zu Wittenberg, in deren
Ermangelung der bedürftigen Wittwe eines Diakoni oder Schulkollcgen
zu Theil werden und ist von Demjenigen aus der Faniilie der Stif
terin, welche ihr zunächst verwandt ist, zu konferiren. Wenn keine
Blutsfreunde der Stifterin mehr vorhanden sind, )o wird das Benesi-
zium für die Professoren-Wittwen von den Professoren der Wittenber
ger Fundation vergeben, und können auch Wittwen der zur philosophi
schen Fakultät gehörenden Professoren der Wittenberger Fundation zum
Genusse dieser Unterstützung gelangen. Dagegen ist in Ermangelung
einer perceptionsfähigen Professoren-Wittwe von den Direktoren des
Prediger-Seminarii in Wittenberg, anstatt der erloschenen Familie der
Stisterin, die Wittwe eines Diakoui oder Schulkollegen zu ernennen,
welche dieses Benefizium zu empfangen hat. (Koch 1. 450.)
Angnst Oswald,
f. Schlesischer Verein zur Heilung armer Augeukranken.
v. Ot hegraven,
s. National-Dank.
Mathias Joseph Otten,
Priester zn Cornelymünster (+ 19. August 1833) vermachte vorbehalt
lich des lebenslänglichen Nießbrauchs seiner Nichte den Armen der dor
tigen Pfarr-Gemcinde letztwillig ein Kapital von 700 Thlr. und ein
Wohnhaus im Werthe von 480 Thlr. Die Verwendung der Revc-
nüen zu Gunsten der Hans-Armen steht bein Pfarrer zu.
Otto,
Geh. Kommcrzienrath zu Stettin, legirte ein Kapital von 6000 Thlr.,
dessen Zinsen zur Erziehung dortiger eximirter Waisen sowohl männ
lichen als weiblichen Geschlechts bestimmt sind. Die Verwaltung der
Stiftung steht unter Aufsicht der Regierung. Vgl. v. Plötzsches Ver-
mächtniß.
Ernestine Louise Wilhelmine Otto,
unverehelicht zu Berlin (t 1843) vermachte dem Hospital zum heiligen
Geist (s.,d.) 4000 Thlr., deren Zinsen seit I860 zur Unterstützung
erkrankter Hospitalité« verwendet werden.