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allmälig bis 1830 auf mehr als 8000 Thlr. jährlich gestiegen ist.
Bis zum Jahre 1801 floß dieser Kanon in die Kasse der Akademie
der Wissenschaften, von 1801 ab bis 1839 wurde derselbe bei dem
Polizei-Präsidium für dessen etatsmäßigc Bedürfnisse verwendet. Durch
zwei Königliche Ordern vom 18. Decbr. 1836 und vom 31. Decbr.
1838 wilrde festgesetzt, daß der aufkommende Kanon in Zukunft
in einer Weise verwendet werden solle, welche der Stadt und na
mentlich den ärmeren Einwohnern derselben zum Besten gereiche. Als
eine dahinzielende Verwendung wurde die Einrichtung von Leichen
hausern und die Erleichterung der ärmeren Einwohner-Klaffen bei Be
zahlung des Preises der Grabstellen und der kirchlichen Bcgräbnißge-
bühien angeordnet. Auf Grund dieser Königlichen Bestimmungen ist
die Leichenfuhrpacht vom Januar 1839 ab zur Stadt-Haupt-Kaffe ge
zahlt und bei derselben als ein besonderer Fonds verwaltet und in
Papieren belegt worden. Im Jahre 1860 belief sich der Fonds auf
155,843 Thlr. in Dokumenten und 2000 Thlr. baar. Es werden
aus demselben den ärmeren hiesigen Einwohnern Beihülfen zur Bezah
lung des Preises der Grabstellen, sowie der kirchlichen Bcgräbnißge-
bühren gewährt. Außerdem zahlt der Fonds Beihülfen zur Erbauung
und Unterhaltung von Leichenhäusern. Das Beerdigungs-Wesen selbst
soll eine andere Einrichtung erhalten.
Beerdigungs-Anstalt der jüdischen Gemeinde zu Berlin.
Sie besteht seit 1673 und hat den Zweck, dafür zu sorgen, daß den
verstorbenen Gcmeindegliedcrn die letzten Liebesdienste in Gottesfurcht
und Barmherzigkeit erwiesen, und die Kosten der Beerdigung armer
Genossen für Rechnung der Gemeinde bestritten werden. Sie hat 12
Vorsteher, 6 für die Beerdigungen und 6 für die Leichenbegängnisse,
und die jährliche Einnahme beträgt etwa 4000 Thlr.
Aug. Wilh. Beggerow,
Rentier zur Kolberg, schenkte in den Jahren 1845 und 1846 dem dor
tigen städtischen Waisenhanse ein Kapital von 1000 Thlr. unter der
Bedingung, daß die Zinsen desselben dem Kapital zugeschlagen und nur
die Zinsen der Zinsen zum Zwecke des Waisenhauses verwendet wer
den sollten. Die Zuschlagung der Zinsen zum Kapitale solle aber
wegfallen, sobald letzteres die Höhe von 100,000 Thlr. erreicht haben
werde, von wo ab (also bei einem Zinsfuß von 4 pCt. nach 2475
Jahren) alsdann sämmtliche Zinsen zur Verausgabung kommen sollen.
Joachim Beggerowsches Legat,
ans dem Jahre 1724. Die Stiftung wird bei dem Magistrat zu Trep
tow a. R. verwaltet und der jährliche Ertrag besteht zur Zeit in
82 Thlr. 27 Sgr. Davon erhalten eine arme'Wittwe (Familienglied)
30 Thlr., von deni Reste sind 30 Thlr. zu Schulgeld für arme Kin
der und 15 Thlr. zn Büchern für arme Kinder bestimmt.
Begräbniß-Fraternität zn Görlitz.
Ein alter Verein, welcher im Jahre 1861 1531 Tbeilnehmer zählte
und 20,306 Thlr. Vermögen hatte.