Full text : Preußisches Landbuch

514

weiter  gehenden  Leistungen  wird  Gelegenheit  geboten.  Die  Anstalt  sorgt
für  alle  Unterrichts-,  Erziehungs-  und  leiblichen  Bedürfnisse.  Pension
200  Thlr.  jährlich.
Pensions-Anstalt  für  ausgediente  Elementar  Schullehrer  des  Regierungs  Bezirks
Breslau.
Sie  zählte  Ende  1863  1790  Mitglieder  und  97  Pensionaire.  Von
diesen  erhielten  50  eine  Pension  von  40,  4  eine  von  36,  2  eine  von
32,  41  eine  Unterstützung  von  18  Thlr.;  im  Ganzen  wurden  gezahlt
26OO  Thlr.  Jährliche  Beiträge  2700  Thlr.,  Stamm  Kapital  5300  Thlr.
Pensions-Fonds  für  ev.  Geistliche  der  Oberlausitz.
Das  Reglement  desselben  hat  unter  dem  21.  November  1864  die  landesherrliche ­
  Bestätigung  erhalten;  der  Fonds  selbst  hat  die  Rechte  einer
juristischen  Person.  Berechtigt  resp.  verpflichtet  zum  Beitritt  sind  alle
ev.  Geistlichen,  welche  bei  ihrer  Emeritirung  ans  einen  Antheil  an  dem
Einkommen  der  Stelle  gesetzlich  Anspruch  haben,  namentlich  auch  Rektoren ­
  städtischer  Schulen,  welche  gleichzeitig  eine  Prediger-Stelle  verwalten. ­
  Nicht  zum  Beitritt  berechtigt  sind:  1)  Pfarrgehülfen  und
Hülfsgeistliche,  2)  solche  Geistliche,  welche,  wie  Divisions-  und  Garnison-Prediger, ­
  aus  einem  besondern  Pensionsfonds  Ruhegehalt  erhalten.
Der  Zuschuß  von  100  Thlr.  wird  nur  denjenigen  gewährt,  welche  schon
fünf  Jahre  zu  dem  Fonds  Beiträge  gezahlt  haben.  Bis  dahin  erhalt
ein  Geistlicher,  der  im  ersten  Jahre  emeritirt  wird,  Nichts;  im  zweiten
Jahre  erhält  er  20,  im  dritten  Jahre  40,  im  vierten  Jahre  60,  im
fünften  Jahre  80  Thlr.  Die  Beiträge  sind  auf  1  pCt.  des  Einkommens ­
  festgestellt  und  können  dieselben  ermäßigt  werden,  wenn  der  Zustand ­
  der  Kasse  dies  gestattet.  Die  Leitung  des  Fonds  führt  eine  Kommission, ­
  welche  aus  dem  Landcsaltesten  der  Oberlausitz,  dem  ersten
Bürgermeister  der  Stadt  Görlitz  und  ans  dem  in  Görlitz  und  aus  zwei
in  der  nächsten  Nähe  wohnenden  Superintendenten  besteht.  Die  Landstände ­
  der  Oberlausitz  haben  eine  jährliche  Unterstützung  von  200  Thlr.
und  die  Stadt  Görlitz  eine  solche  von  66¿  Thlr.  durch  30  Jahre  bewilligt. ­

Pensions-Kasse  der  städtischen  Lehrer  und  Beamten  in  Berlin.
Ein  in  neuerer  Zeit  entstandenes  Kommunal-Jnstitut.  Bei  Berechnung
und  Feststellung  der  Pension  wie  der  Beiträge  kommen  die  Bestimmungen ­
  des  Gesetzes  vom  28.  Mai  1846  in  Verbindung  mit  den  Koinmunalbeschlüssen
  vom  6.  Sept.  1853  zur  Anwendung.  Nach  diesen
Beschlüssen  werden  den  städtischen  Lehrern  bei  der  Pensionirung  auch
die  Jahre  in  Anrechnung  gebracht,  welche  sie,  vor  ihrer  Berufung  in
den  Dienst  der  Stadt  Berlin,  im  Staatsdienst  oder  int  Dienste  anderer
Kommunen  zugebracht  haben.  S.  Sterbekasse  rc.
Pensions-  und  Invaliden-Fonds  für  Erzieher  der  Kleinkinder-  Bcwahranstalten
zu  Berlin.
Im  Jahre  1839  von  dem  „Vereine  zur  Beförderung  der  Kleinkiuder-Bewahranftalten"
  begründet.  Jeder  Erzieher  des  Vereins  zahlt  monat-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.