Full text : Preußisches Landbuch

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als  ein  von  allen  übrigen  Stiftungen  abgesonderter  Fond,  frei  von
der  Kontrole  der  Stadtverordneten  und  der  der  Aufsichtsbehörde  verwaltet. ­
  Die  aufkommenden  Zinsen  sollen  jährlich  an  arme  Leute,
welche  in  Nordhausen  ortsangehörig  sind,  vertheilt  werden  und  zwar,
soweit  thnnlich,  die  eine  Hälfte  am  23.  Tage  des  Monats  Schcwat
(Todestag  des  Vaters,  zwischen  22.  Januar  und  22.  Februar)  an
Personen  jüdischen  Glaubens  und  die  andere  Hälfte  am  28.  August  an
Christen.  Aeltere  Leute  sollen  vorzugsweise  berücksichtigt  werden.  Zwei
gleiche  Stiftungen  sind  für  die  Städte  Berlin  und  Leipzig  fundirt.
Franz  Plitz  ko,
kath.  Pfarrer  zu  Twardawa  (Neustadt  Oberschl.)  (t  1859)  vermachte  den
Armen  seiner  Parochie  ‘  seines  Nachlasses  mit  15  1900  Thlr.  Ter
Erb-Antheil  soll  durch  das  Kirchcn-Kollcgium  wie  die  Pfarrer  D  ame  cksche
  Fundation  verwaltet  und  der  Zins-Ertrag  jährlich  am  Todestage
des  Erblassers  zu  gleichen  Theilen  an  die  Armen  nach  der  Bestunmung
des  Orts-Pfarrers  vertheilt  werden.
Plocksches  Vermächtnis  zu  Posen.
Die  Möbelhändler  Jakob  und  Jette  Plockschen  Eheleute  bestimmten
(1842)  der  jüdischen  Gemeinde  daselbst  eine  immerwährende  lahrlichc
Rente  von  300  Thlr.  wovon  a)  50  Thlr.  der  jüdischen  Waiscnknaben-Anstalt,
  wenn  aber  eine  Waisenmädchen-Anstalt  ins  Leben  treten  sollte,
der  letzteren;  b)  50  Thlr.  zur  Anschaffung  von  Brennmaterial  für  die
Ortsarmen:  c)  50  Thlr.  den  jüdischen  armen  Gelehrten  zur  Bekleidung; ­
  d)  150  Thlr.  den  armen  Verwandten  der  Erblasicr  weiblichen
Geschlechts  zur  Ausstattung  gezahlt  werden  sollen.
v.  Plötzsches  Vermächtnis
Es  bestand  1800  in  einem  Kapital  von  200  Thlr.,  besten  Zinsen  an
di-  armen  eŗimirtcn  »ittrccn  und  Waisen  der  Stadl  St-tt„,  v-rabr-echt
werden  foUtcn.  Rach  dem  Wille»  de»  Stifters  sollte  die,-s  Bern,achtn,fi
mit  den,  Ottaschen  (f.  Otta)  verblenden  werden.
HanS  Ernst  v.  Plötz,
Oberst-Lieutenant,  legte  seinen  Fideikommiß-Erbcn  (1781)  kodicillarisch  die
Verpflichtung  auf,  zur  Unterweisung  der  Kinder  der  Unterthanen  in  der
Schule  zu  Stregoni  und  Bresow  (Kammin)  jährlich  10  Thlr.  herzu-^
 e ^ CU '  v.  Podewilssche  Hospital-Stiftung.
Von  dem  Feldmarschall  Grafen  v.  Po  dew  ils  1696  in  dem  Dorfe
Gnmqrn  (^#6  G#%c)  crrici,tct,  1839  mit  micm  »c»cn  SW.d
versehen.  Die  Anstalt,  im  letzteren  Jahre  mit  einem  Kapital-Vermögen  von
6725  Thlr.  versehen,  nimmt  12  Hospitaliten  auf,  welche  mit  Frau
und  Kindern  Wohnung,  ohne  Heizung  und  Beleuchtung  erhalten,  ihnen
auch  vierteljährlich  vorschußweise  ein  Armcngeld  zahlt.  Aufnahmefähig
sind  60  jährige  oder  erwerbsunfähige  unbescholtene  Umte  aus  den
^0^"  Granen,  Gummern»,  Wb  ^,,3,9,  W*,  @d)maT3m
            
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