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als ein von allen übrigen Stiftungen abgesonderter Fond, frei von
der Kontrole der Stadtverordneten und der der Aufsichtsbehörde ver
waltet. Die aufkommenden Zinsen sollen jährlich an arme Leute,
welche in Nordhausen ortsangehörig sind, vertheilt werden und zwar,
soweit thnnlich, die eine Hälfte am 23. Tage des Monats Schcwat
(Todestag des Vaters, zwischen 22. Januar und 22. Februar) an
Personen jüdischen Glaubens und die andere Hälfte am 28. August an
Christen. Aeltere Leute sollen vorzugsweise berücksichtigt werden. Zwei
gleiche Stiftungen sind für die Städte Berlin und Leipzig fundirt.
Franz Plitz ko,
kath. Pfarrer zu Twardawa (Neustadt Oberschl.) (t 1859) vermachte den
Armen seiner Parochie ‘ seines Nachlasses mit 15 1900 Thlr. Ter
Erb-Antheil soll durch das Kirchcn-Kollcgium wie die Pfarrer D ame ck-
sche Fundation verwaltet und der Zins-Ertrag jährlich am Todestage
des Erblassers zu gleichen Theilen an die Armen nach der Bestunmung
des Orts-Pfarrers vertheilt werden.
Plocksches Vermächtnis zu Posen.
Die Möbelhändler Jakob und Jette Plockschen Eheleute bestimmten
(1842) der jüdischen Gemeinde daselbst eine immerwährende lahrlichc
Rente von 300 Thlr. wovon a) 50 Thlr. der jüdischen Waiscnknaben-
Anstalt, wenn aber eine Waisenmädchen-Anstalt ins Leben treten sollte,
der letzteren; b) 50 Thlr. zur Anschaffung von Brennmaterial für die
Ortsarmen: c) 50 Thlr. den jüdischen armen Gelehrten zur Beklei
dung; d) 150 Thlr. den armen Verwandten der Erblasicr weiblichen
Geschlechts zur Ausstattung gezahlt werden sollen.
v. Plötzsches Vermächtnis
Es bestand 1800 in einem Kapital von 200 Thlr., besten Zinsen an
di- armen eŗimirtcn »ittrccn und Waisen der Stadl St-tt„, v-rabr-echt
werden foUtcn. Rach dem Wille» de» Stifters sollte die,-s Bern,achtn,fi
mit den, Ottaschen (f. Otta) verblenden werden.
HanS Ernst v. Plötz,
Oberst-Lieutenant, legte seinen Fideikommiß-Erbcn (1781) kodicillarisch die
Verpflichtung auf, zur Unterweisung der Kinder der Unterthanen in der
Schule zu Stregoni und Bresow (Kammin) jährlich 10 Thlr. herzu-
^ e ^ CU ' v. Podewilssche Hospital-Stiftung.
Von dem Feldmarschall Grafen v. Po dew ils 1696 in dem Dorfe
Gnmqrn (^#6 G#%c) crrici,tct, 1839 mit micm »c»cn SW.d
versehen. Die Anstalt, im letzteren Jahre mit einem Kapital-Vermögen von
6725 Thlr. versehen, nimmt 12 Hospitaliten auf, welche mit Frau
und Kindern Wohnung, ohne Heizung und Beleuchtung erhalten, ihnen
auch vierteljährlich vorschußweise ein Armcngeld zahlt. Aufnahmefähig
sind 60 jährige oder erwerbsunfähige unbescholtene Umte aus den
^0^" Granen, Gummern», Wb ^,,3,9, W*, @d)maT3m