Full text : Preußisches Landbuch

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und  der  Englischen  Bank  die  älteste  der  jetzt  bestehenden  Banken.  Ihre
dermalige  Verfassung  beruht  ans  der  Bank-Ordnung  vom  5.  Oktober
1846.  Die  Bank  ist  bestimmt,  den  Geldumlauf  des  Landes  zu  befördern, ­
  Kapitalien  nutzbar  zu  machen,  Handel  und  Gewerbe  zu  unterstützen ­
  und  einer  übermäßigen  Steigerung  des  Zinsfußes  vorzubeugen.
Sie  nimmt  Kapitalien  von  50  Thlr.  und  darüber  von  Privaten  gegen
2,  von  milden  Stiftungen  gegen  2}  und  von  Vormundschafts-Gerichten
gegen  3  pCt.  zinsbar  an,  diskontirt  Tratten  auf  inländ.  Handelsplätze  und
leiht  auf  Unterpfänder  in  Staats-Papieren,  Waaren  und  edlen  Metallen.
Präsident  Friese  begründete  aus  einem  Gewinn,  welcher  der  Bank
1823  auf  einen  ihr  gehörigen  Prämien-Schein  zufiel,  einen  Stipendien-Fonds
  von  18,750  Thlr.,  desien  Zinsen  zu  Stipendien  von  nicht  über
150  Thlr.  und  nicht  unter  100  Thlr.  jährlich  für  hülfsbedürftige  Studenten, ­
  welche  auf  inländischen  Universitäten  evang.  Theologie  studiren,
verwendet  werden  sollen.  Die  Bewerber  müssen  Inländer,  bedürftig,
mit  dem  Abgangszeugnisie  unbedingter  oder  bedingter  Tüchtigkeit  versehen ­
  und  schon  ein  halbes  Jahr  auf  einer  inländischen  Universität  gewesen ­
  sein.  Söhne  bedürftiger  Bankbeamten  sollen  bei  solcher  Oualisikation
  vorzugsweise  berücksichtigt  werden.  Die  Bewilligung  geschieht
auf  3  Jahre.  Kollatoren  sind  der  Minister  der  geistlichen  Angelegenheiten ­
  und  der  Chef  der  Hauptbank.  Nicht  verwendete  Zinsen  fließen
zum  Zinsenzuwachs-Fonds.  Vgl.  v.  Lamprecht,  Civil-Waisenhaus  rc.
Preuß.  Hagel-Versicherungs-Altien-Gesellschaft  zu  Berlin.
1864  begründet;  Grund-Kapital  750,000  Thlr.  Die  Gesellschaft  beabsichtigt, ­
  ausschließlich  im  volkswirthschaftlichen  Jnteresie,  und  um  dem
landwirtschaftlichen  Publikum  Gelegenheit  zu  geben,  sich  auch  auf  diesem ­
  Gebiete  selbstständig  zu  machen,  die  Hagel-Versicherung  in  die  Hand
zu  nehmen,  und  läßt  die  Versicherten  an  dem  Reingewinn  partizipiren;
wogegen  sic  auch  bis  zur  Hälfte  ihrer  Jahres-Prämie  an  dem  Verluste ­
  betheiligt  sind,  wenn  die  Jahres-Ausgabeu  die  Jahres-Einnahmen
übersteigen.  Direktor  der  Gesellschaft  Fritzschcn;  Vorsitzender  des
Verwaltungs-Raths  Herzog  von  Ujest.
Preußische  Haupt-Bibel-Gesellschaft.
Sie  besteht  in  Berlin  seit  1814,  bezweckt  Ausbreitung  der  h.  Schrift
in  und  außerhalb  des  Landes,  nach  der  Uebersetzung,  die  eine  jede  Konfession ­
  angenommen  hat,  ohne  Note  oder  Anmerkung  und  erhielt  1836
die  Rechte  einer  moralischen  Person.  Jeder,  der  einen  jährlichen  Beitrag ­
  zahlt,  wird  Mitglied  der  Gesellschaft;  aus  den  Mitgliedern  wird
ein  Ausschuß  gewählt,  welcher  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  besorgt. ­
  (Vorsitzender  Prediger  Conard,  Schriftführer  Major  z.  D.
Westphal,  Magazin  und  Bureau  Klosterstr.  71.)  Die  letztere  zählt
132  Tochter-Gesellschaften,  hat  eine  Jahres-Einnahme  von  13—15,000,
und  einen  Fonds  von  etwa  10,000  Thlr.  Die  Gesellschaft  erhielt
viele  Vermächtnisse  und  Zuwendungen  z.  B.  von  v.  Steinäcker,
Wittwe  Metze,  Wittwe  Nowack,  Bormann  re.
            
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