Full text: Preußisches Landbuch

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bracht. Revidirtes Statut von 1851. — Die Renten-Kapitale der 
24 ersten Jahres-Gesellschaften 1839 — 1862 einschließlich beliefen sich 
auf mehr als 9 Mill. Thlr. 
Preußischer Kunst-Berein zu Berlin. 
1858 von dem Maler Schönau begründet (Dorotheenstr. 31.), ver 
folgt er neben der Aufgabe, das Publikum mit guten und preiswürdi 
gen Oelgemälden zu versorgen, als nächsten Hauptzweck, den Künstlern 
Beschäftigung und aufmunternde Theilnahme zu gewähren, auch einige 
der verdientesten zu prämiiren. Der Iahres-Beitrag beträgt für die 
Mitglieder der ersten Abtheilung 24, für die der zweiten'12 Thlr., 
und jedes Mitglied erwirbt damit die Anwartschaft auf den Gewinn 
eines anständig eingerahmten Oelbildes, welche letztere behufs der Ver 
losung erworben werden. Die Gründung einer Unterstützungskaffe für 
hülfsbedürftige Künstler und deren Familien ist im Werke, Kahl der 
Mitglieder 600. 
Preußischer Provinzial-Stipendien-Fonds, 
von den Ständen der Provinz Preußen begründet und von dem Pro- 
vinzial-Landtags-Marschall verwaltet. Es werden daraus Stipendien 
à 50 Thlr. verliehen. 
Primkersches Vermächtniß zu Raubten. 
Es besteht in 2960 Thlr. Die Zinsen sind für zwei Bürger-Söhne 
der Stadt, welche sich den höheren Wissenschaften widmen, mit je 130 
Thlr. bestimmt. 
v. Printzen, 
Ober-Marschall zu Berlin, vermachte der dortigen Parochial-Kirche 
(1737) 1500 Thlr., deren Zinsen an Gemeinde-Arme vertheilt werden. 
Prinz-Friedrich-Wilhelms-Stiftung der Schneider-Jnnnng zu Breslau. 
Es war der Wunsch der Schneider-Innung, das Andenken an den 
Aufenthalt des Prinzen Friedrich Wilhelm daselbst im Jahre 1857 
durch eine Stiftung für bedürftige Innungs-Genossen auch in Zukunft 
bei ihrer Korporation rege zu erhalten und Se. K. Hoheit gestattete, 
daß diese Stiftung unter der obigen Benennung ins Leben treten und 
die Vertheilung der Zinsen in der Folge jährlich an dem Vermählungs- 
tage des Prinzen erfolgen dürfe. Als Stiftungs-Kapital hatte die In 
nung durch freiwilllge Beiträge 500 Thlr. aufgebracht. Die betreffende 
Stiftungs-Urkunde sollte auf Wunsch des Prinzen die äußere Form er 
halten, daß sie als Albumblatt eingereiht werden könnte. 
Prinz-Wilhelms- und Mariannen-Jnstitnt zu Saarbrücken. 
Die Stadtgemeindc Saarbrücken errichtete theils aus Kommunalmitteln, 
theils aus gesammelten entbehrlichen Summen eines seit längerer Zeit 
dort bestehenden, auf freiwillige Beiträge gegründeten Vereins zur 
Unterstützung armer kranker Personen in einem 1836 dazu angekauften 
Hause mit zwei Gärten eine Anstalt, welche a) eine Elementar-Schnle 
für Mädchen unbemittelter Eltern, 6) eine Strick- und Nähschule in
	        
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