vcnüen dazu verwendet werde, der weiblichen Jugend im Stricken,
Nähen, Flicken und Spinnen Unterricht geben zu lassen.
Bekleidungs-Stift (Malbisch Arumim).
Ein bei der jüdischen Gemeinde zu Berlin bestehender sehr alter, seit
1827 reorganisier Verein zur Versorgung Armer mit Kleidern. Seine
Einkünfte bestehen in dem siebenten Theile der milden Gaben, welche
am Grabe eines verstorbenen Glaubensgenossen der jüdischen Gemeinde
gespendet werden, in einzelnen wiederkehrenden Geldbeiträgen von Gemeinde-Gliedern,
in Zinsen, in -den der Anstalt übergebenen Kleidungsstücken
rc. Die Vorsteher werden von den Aeltesten der Judenschaft von
3 zu 3 Jahren aus der Mitte der Gemeinde gewählt, vertheilen die Geschäfte
(Ankauf des rohen Materials, Anfertigung der Kleider rc) unter
sich und besorgen gemeinschaftlich die Austheilung der Kleidungsstücke,
welche jährlich zwei Mal, im März und September geschieht; außer
dieser Zeit werden nur die Bitten kranker Individuen und armer Kinder
berücksichtigt, welchen letzteren man auch die Ansbefferung der Kleidungsstücke
besorgt. Das Institut hat in neuerer Zeit mehrere Vermächtnisse
erhalten.
B e l l e r m a u n sche Konfirmauden-Stiftung.
Seit dem 8. Januar 1836 bei der St. Pauls-Kirche zu Berlin bestehend,
ist sie von dem Prediger Beller mann durch Herausgabe
und Verkauf seiner. Antrittöpredigt gegründet.
B el ler m annsche Stiftung,
am 8. März 1865 bei Gelegenheit der Feier des 70 sten Geburtstages
des Dr. Bellermann, Direktors des Berlinischen Gymnasiums
zum grauen Kloster zu Berlin (s. d.), von Freunden und Verehrern
desselben mit ppr. 550 Thlr. begründet.
Belziger Kämmerei-Stipendium.
Es rührt aus einer alten Stiftung her, betragt 17{ Thlr. und wird
von dem Magistrat unter Zuziehung des Pastors vergeben.
Belziger Kirchen-Stipendium.
Dasselbe beträgt 40 Thlr. uud ist für Söhne der Geistlichen, Lehrer
und übrigen Einwohner der Stadt Belzig, welche inländische Schulen
besucht haben und Zeugnisse ihres Fleißes und Wohlverhaltens beibringen,
bestimmt. Zur Perception gelangen zuerst die Söhne des
Superintendenten, dann die des Bürgermeisters, demnächst der Rathsherren
und Lehrer. Es wird auf höchstens 5 Jahre vergeben. Dem
jedesmaligen Superintendenten und dem Magistrat zu Belzig steht die
Kollation zu.
B e n d e m a u n scheö Stipendium,
gestiftet unter dem 20. Januar 1827 von den Gebrüdern Anton und
Heinrich Bendemann zu Berlin, landesherrlich bestätigt 26. Februar
1827. Das Kapital beträgt 2500 Thlr. in Staatsschuldscheinen, von
deren Zinsen halbjährlich 2 Stipendien zu 20 und eins zu 10 Thlr.