Full text : Preußisches Landbuch

vcnüen  dazu  verwendet  werde,  der  weiblichen  Jugend  im  Stricken,
Nähen,  Flicken  und  Spinnen  Unterricht  geben  zu  lassen.
Bekleidungs-Stift  (Malbisch  Arumim).
Ein  bei  der  jüdischen  Gemeinde  zu  Berlin  bestehender  sehr  alter,  seit
1827  reorganisier  Verein  zur  Versorgung  Armer  mit  Kleidern.  Seine
Einkünfte  bestehen  in  dem  siebenten  Theile  der  milden  Gaben,  welche
am  Grabe  eines  verstorbenen  Glaubensgenossen  der  jüdischen  Gemeinde
gespendet  werden,  in  einzelnen  wiederkehrenden  Geldbeiträgen  von  Gemeinde-Gliedern, ­
  in  Zinsen,  in  -den  der  Anstalt  übergebenen  Kleidungsstücken ­
  rc.  Die  Vorsteher  werden  von  den  Aeltesten  der  Judenschaft  von
3  zu  3  Jahren  aus  der  Mitte  der  Gemeinde  gewählt,  vertheilen  die  Geschäfte ­
  (Ankauf  des  rohen  Materials,  Anfertigung  der  Kleider  rc)  unter
sich  und  besorgen  gemeinschaftlich  die  Austheilung  der  Kleidungsstücke,
welche  jährlich  zwei  Mal,  im  März  und  September  geschieht;  außer
dieser  Zeit  werden  nur  die  Bitten  kranker  Individuen  und  armer  Kinder ­
  berücksichtigt,  welchen  letzteren  man  auch  die  Ansbefferung  der  Kleidungsstücke ­
  besorgt.  Das  Institut  hat  in  neuerer  Zeit  mehrere  Vermächtnisse ­
  erhalten.
B  e  l  l  e  r  m  a  u  n  sche  Konfirmauden-Stiftung.
Seit  dem  8.  Januar  1836  bei  der  St.  Pauls-Kirche  zu  Berlin  bestehend, ­
  ist  sie  von  dem  Prediger  Beller  mann  durch  Herausgabe
und  Verkauf  seiner.  Antrittöpredigt  gegründet.
B  el  ler  m  annsche  Stiftung,
am  8.  März  1865  bei  Gelegenheit  der  Feier  des  70  sten  Geburtstages ­
  des  Dr.  Bellermann,  Direktors  des  Berlinischen  Gymnasiums
zum  grauen  Kloster  zu  Berlin  (s.  d.),  von  Freunden  und  Verehrern
desselben  mit  ppr.  550  Thlr.  begründet.
Belziger  Kämmerei-Stipendium.
Es  rührt  aus  einer  alten  Stiftung  her,  betragt  17{  Thlr.  und  wird
von  dem  Magistrat  unter  Zuziehung  des  Pastors  vergeben.
Belziger  Kirchen-Stipendium.
Dasselbe  beträgt  40  Thlr.  uud  ist  für  Söhne  der  Geistlichen,  Lehrer
und  übrigen  Einwohner  der  Stadt  Belzig,  welche  inländische  Schulen
besucht  haben  und  Zeugnisse  ihres  Fleißes  und  Wohlverhaltens  beibringen, ­
  bestimmt.  Zur  Perception  gelangen  zuerst  die  Söhne  des
Superintendenten,  dann  die  des  Bürgermeisters,  demnächst  der  Rathsherren ­
  und  Lehrer.  Es  wird  auf  höchstens  5  Jahre  vergeben.  Dem
jedesmaligen  Superintendenten  und  dem  Magistrat  zu  Belzig  steht  die
Kollation  zu.
B  e  n  d  e  m  a  u  n  scheö  Stipendium,
gestiftet  unter  dem  20.  Januar  1827  von  den  Gebrüdern  Anton  und
Heinrich  Bendemann  zu  Berlin,  landesherrlich  bestätigt  26.  Februar
1827.  Das  Kapital  beträgt  2500  Thlr.  in  Staatsschuldscheinen,  von
deren  Zinsen  halbjährlich  2  Stipendien  zu  20  und  eins  zu  10  Thlr.
            
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