Full text : Preußisches Landbuch

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Militair-Wittwen  sowie  Jungfrauen  jeglichen  Standes  über  40  Jahr,
mit  6000  Thlr.  Eine  ungenannte  Dame  schenkte  der  Stiftung  1863
ein  Kapital  von  3000  Thlr.;  ein  ferneres  Kapital  von  6000  Thlr.  wurde
der  Anstalt  1864  durch  Frau  Heyden  geb.  Schönemann  überwiesen.
Rüdelsche  Stiftung.
Die  Wittwe  des  Kaufmanns  Rüdel  geb.  Buchholz  (f  1805)  setzte  in
ihrem  Testamente  dem  Heiligen  Geist-Hospital  zu  Berlin  4000  Thlr.  mit
der  Bestimmung  aus,  daß  dieses  Kapital  unter  dem  Namen  „Rüdelsche
Stiftung"  mit  dem  Hospital  verbunden  und  mit  den  Fonds  deffelben
zugleich  verwaltet  werden  solle.  Ans  den  Zinsen  werden  zwei  unverheirathete
  weibliche  hülfsbedürftige  Personen,  welche  in  Berlin  geboren,
und  nicht  unter  25  Jahre  alt  sein  dürfen,  zu  gleichen  Theilen  seit
I860  jede  mit  100  Thlr.  unterstützt.  Sie  sollen'  Kaufmanns-Töchter
sein,  doch  können,  wenn  keine  geeignete  Personen  aus  diesem  Stande
vorhanden,  auch  Schullehrer-  und  event.  Prediger-Töchter  aufgenommn
werden.  Die  aufzunehmende  Person  muß  den  doppelten  Satz  des
sonst  üblichen  Einzugsgeldes  zur  Hospital-Kasie  erlegen;  das  Hospital
hat  aber  keine  Ansprüche  an  den  Nachlaß  der  Beneficiaten.  Die  letzlern
sind  berechtigt,  die  besseren  Wohnungen  im  Hospital  gegen  dieselbe  Miethe,
welche  fremde  Personen  zu  entrichten  erbötig  sind,  zu  beziehen,  haben
aber  keine  Berpstichtung  im  Hospital  zu  wohnen.  Mit  der  Berheirathung
  oder  dem  Abzüge  von  der  Stadt  hören  die  Benefizien  auf.

Rühlsche  Stiftung,
1791  von  dem  Geh.  Sekretair  und  Kasiirer  bei  der  General-Domainenkassc
  zu  Berlin,  Joachim  Heinrich  Rühl  mit  33,187  Thlr.  gegründet
-""ch  dem  Testament  vom  21.  Dezember  1789  sind  10  männliche  unì
IO  wetblichc  Anverwandte  des  Erblasiers  mit  monatlich  resp.  4  unk
2  Thlr.,  ferner  10  wahre  und  nothleidcndc  Arme  der  Stadt  Templir
mit  monatlich  1  Thlr.  zu  unterstützen.  Der  jedesmalige  Rektor  bn
Stadtschule,  der  Kantor  und  der  Bakkalaureus  erhalten  jährlich  50  resp
50  und  20  Thlr.  ;  der  Rest  ist  zu  Schulzweckcn  und  zur  Besoldung  der
Rendanten  zu  verwenden.  Die  Verwaltung  steht  dem  Magistrat  ir
îê"îplîn  zu;  bei  der  Kollation  der  Legate  schließt  der  nähere  Ver-,
  schaftSgrad  den  entfernteren  aus;  in  einem  und  demselben  Grad,
g  i  g  le  größere  Dürftigkeit  vorzugsweise  zur  Perzeption.
Rummlersche  Stiftung.
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