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Uhr und zur andern Hälfte für die Erleuchtung der Kirche bei dem
abendlichen Jahresschluß-Gottesdienste verwendet werden sollen. Die
cvang. Schule zu Liebichau erhielt 100 Thlr. : die Zinsen davon sind
zur Bezahlung des Schulgeldes für arme Schulkinder bestimmt.
S a v i g n y - Stiftung.
Bald nach dem Tode v. Savignys wurde aus freiwilligen Beiträgen
seiner Schüler und Verehrer eine Stiftung errichtet, deren Zweck
darin besteht, wiffenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiete des Rechts
der verschiedenen Nationen, namentlich auf dem Gebiete des römischen
und germanischen Rechts, zu fördern, und außerdem besonders befähigte
Juristen in den Stand zu setzen, die Rechts-Institutionen fremder
Länder durch eigene Anschauung kennen zu lernen. Das Statut der
Stiftung ist am 20. Juli 1863 landesherrlich genehmigt und das aus
6 Personen bestehende Kuratorium am 29. Dezember 1863 constituirt.
Das Vermögen der Savigny-Stiftung bestand am Schluß des Jahres
1863 aus 23,810 Thlr., welche in Pfand- und Rentenbriefen angelegt
und im Depositorinm des Magistrats niedergelegt sind. Vorsitzender
des Kuratoriums Graf v. W a r t ens leb en. Zur Verwendung der
Zinsen sind die Akademien zu Wien, München und Berlin nach dem
im Statut festgesetzten Turnus berufen; sie haben die Wahl, ob sie
ein in Druck oder Schrift vorliegendes Werk prämiiren, oder eine Preis-
Aufgabe stellen, oder ein Reise-Stipendium ertheilen oder die zur Aus
führung einer rechtswisienschaftlichen Arbeit erforderlichen Geldmittel
gewähren wollen.
Joh. Gottlob Schaaff,
Auszügler zu Ober-Peilau (t 1858), wendete der dortigen Schule 100
Thlr. mit der Bestimmung zu, daß von den Zinsen armen fleistigen Kin
dern zum Winter Schuhe beschafft werden sollen.
Schaedelsches Legat zu Grünberg.
Partikulier August S cha e del (f 1858) vermachte dem städtischen
Armen-Fonds 1000 Thlr. und substituirte zugleich denselben Fonds in
Ansehung eines der Kleinkinderbewahr-Anstalt vermachten Legats von
500 Thlr. Von den 1000 Thlr. sollen die Zinsen am Sterbetage des
Stifters (7. Dezember) durch den Magistrat an verschämte Armen in
Raten von nicht unter 1 Thlr. vertheilt werden. Dasselbe gilt von
dem Zins-Ertrage des Kapitals von 500 Thlr., wenn die Substitution
sich einst erfüllt, nur mit dem Unterschiede, daß von diesem Bencficium
der Antheil des Einzelnen nicht weniger als 15 Sgr. betragen darf.
Christiau Schäfer,
Stadtrichter zu Sorau in der Nieder-Lausitz, begründete dort im Jahre
1733 durch Schenkung von 3000 Thlr. eine Prediger- und Lehrer-
Wittwenkasse, deren Vermögen sich zur Zeit auf 17,000 Thlr. beläuft.
Joh. Gottlieb Ferd. Schäfer,
Werkzeugmacher zu Berlin (t 1856), legirte dem Bürger-Nettnngs-
Jnstitut (1849) 1500 Thlr. mit der Bestimmung, daß die Zinsen da-