Full text: Preußisches Landbuch

600 
Uhr und zur andern Hälfte für die Erleuchtung der Kirche bei dem 
abendlichen Jahresschluß-Gottesdienste verwendet werden sollen. Die 
cvang. Schule zu Liebichau erhielt 100 Thlr. : die Zinsen davon sind 
zur Bezahlung des Schulgeldes für arme Schulkinder bestimmt. 
S a v i g n y - Stiftung. 
Bald nach dem Tode v. Savignys wurde aus freiwilligen Beiträgen 
seiner Schüler und Verehrer eine Stiftung errichtet, deren Zweck 
darin besteht, wiffenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiete des Rechts 
der verschiedenen Nationen, namentlich auf dem Gebiete des römischen 
und germanischen Rechts, zu fördern, und außerdem besonders befähigte 
Juristen in den Stand zu setzen, die Rechts-Institutionen fremder 
Länder durch eigene Anschauung kennen zu lernen. Das Statut der 
Stiftung ist am 20. Juli 1863 landesherrlich genehmigt und das aus 
6 Personen bestehende Kuratorium am 29. Dezember 1863 constituirt. 
Das Vermögen der Savigny-Stiftung bestand am Schluß des Jahres 
1863 aus 23,810 Thlr., welche in Pfand- und Rentenbriefen angelegt 
und im Depositorinm des Magistrats niedergelegt sind. Vorsitzender 
des Kuratoriums Graf v. W a r t ens leb en. Zur Verwendung der 
Zinsen sind die Akademien zu Wien, München und Berlin nach dem 
im Statut festgesetzten Turnus berufen; sie haben die Wahl, ob sie 
ein in Druck oder Schrift vorliegendes Werk prämiiren, oder eine Preis- 
Aufgabe stellen, oder ein Reise-Stipendium ertheilen oder die zur Aus 
führung einer rechtswisienschaftlichen Arbeit erforderlichen Geldmittel 
gewähren wollen. 
Joh. Gottlob Schaaff, 
Auszügler zu Ober-Peilau (t 1858), wendete der dortigen Schule 100 
Thlr. mit der Bestimmung zu, daß von den Zinsen armen fleistigen Kin 
dern zum Winter Schuhe beschafft werden sollen. 
Schaedelsches Legat zu Grünberg. 
Partikulier August S cha e del (f 1858) vermachte dem städtischen 
Armen-Fonds 1000 Thlr. und substituirte zugleich denselben Fonds in 
Ansehung eines der Kleinkinderbewahr-Anstalt vermachten Legats von 
500 Thlr. Von den 1000 Thlr. sollen die Zinsen am Sterbetage des 
Stifters (7. Dezember) durch den Magistrat an verschämte Armen in 
Raten von nicht unter 1 Thlr. vertheilt werden. Dasselbe gilt von 
dem Zins-Ertrage des Kapitals von 500 Thlr., wenn die Substitution 
sich einst erfüllt, nur mit dem Unterschiede, daß von diesem Bencficium 
der Antheil des Einzelnen nicht weniger als 15 Sgr. betragen darf. 
Christiau Schäfer, 
Stadtrichter zu Sorau in der Nieder-Lausitz, begründete dort im Jahre 
1733 durch Schenkung von 3000 Thlr. eine Prediger- und Lehrer- 
Wittwenkasse, deren Vermögen sich zur Zeit auf 17,000 Thlr. beläuft. 
Joh. Gottlieb Ferd. Schäfer, 
Werkzeugmacher zu Berlin (t 1856), legirte dem Bürger-Nettnngs- 
Jnstitut (1849) 1500 Thlr. mit der Bestimmung, daß die Zinsen da-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.