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Thlr. mit ber Bestimmung aus, baß bieses Kapital zur zweiten Hypo
thek auf Obernigk haften bleibe, zu 3} pCt. verzinset intb ber jähr
liche Zins-Ertrag von 100 Thlr. am Himmelfahrtstage — mit 50 Thlr.
an 25 hier geborene ober seit zehn Jahren im Orte wohnenbe arme
rechtliche Personen in Raten von 2 Thlr. unter Leitung bes jedesma-
ligen hiesigen Gutsbesitzers unb Pastors vertheilt, 50 Thlr. aber unter
Leitung berselben Personen zum freien Schul-Unterricht armer Dienst-
boten- unb Einwohner-Kinber, zur Anschaffung von neuen Testamen
ten, Schul- unb Gesangbüchern ober sonstigen Schulbedürfnissen verwen
det werben sollen.
Karl Georg Heinr. Schauer,
Rathmann zu Magdeburg, legirte 1824 die Summe von 2000 Thlr.
zu einem auf drei Jahre zu verleihenden Universitäts-Stipendium. Be
rechtigt sollen sein: die Söhne ber Magistrats-Mitglieder einschließlich
des Kämmerers, des Stadt-Sekretairs und des Stadt-Baumeisters.
Studirt ein solcher, so erhält er 50 Thlr., die übrigen Revenüen wer
den kapitalisirt; studiren zwei, so werden die Revenüen getheilt, doch
darf keiner mehr als 50 Thlr. erhalten; studiren drei ober mehrere,
so soll jeder 40 Thlr. erhalten, und wenn hierzu die Mittvl nicht rei
chen, so sollen die Kompetenten suceessive, auch wenn sie nicht mehr
studiren, nach dein Range ihrer Väter im Kollegia zur Hebung kom
men. Ist kein stttdirender Sohn eines Magistrats-Mitgliedes vorhan
den, so soll das Stipendium ein studirender Sohn eines Magistrats-
Ossizianten nach der Auswahl des Magistrats event, ein studirender
Bürgersohn erhalten. Die überschießenden Revenüen werden auch in
diesen Fällen kapitalisirt. Das Kapital beträgt zur Zeit etwa 3000
Thaler.
Schebersche Stiftung zu Schweidnitz,
für wohlthätige Zwecke bei Gelegenheit des 50jährigen Bürger-Jubi
läums des Kommerzienraths Sch ed er von den Kommunal - Behörden
begründet.
Christian Heinr. Scheel,
Banquier zu Berlin, (f 1778) legirte 2000 Thlr. zur Unterstützung
von ursprünglich 0 Personen aus dem Kaufmannsstande, die nicht durch
Verschulden zurückgekommen, und zwar zwei männlichen und vier weib-
llchen Geschlechts, davon erstere nicht unter 50 und letztere nicht unter
40 Jahre alt sein sollen. Fügt es sich, daß von diesen sechs Personen
nne oder zwel zum Brod-Erwerb unvermögend sind, so darf eine solche
Person auch unter 40 Jahre sein. Erhöht sich das Kapital, so soll die
Stiftung um eine Person vermehrt werden. Keine Person darf über
25 Thlr. jährlich erhalten, und die überschießenden Zinsen sotten zum
Besten obiger Personen in Krankheitsfällen dienen. Verwaltet wird
dos Kapital von den Aeltesten der Kaufmannschaft, welche zur Zeit
jährlich 240 Thlr. an 12 Personen vertheilen. S. Friedrich-Wilhelm-
Biktoria-Stiftung der Kaufmannschaft. — Dem Friedrichs-Waisenhause