seit 1862 ins Leben getretene Anstalt soll den Namen „Schenkel-
Schöllersche Versorgungs-Anstalt" führen, und ist für arme, alte, ge
brechliche oder arbeitsunfähige Leute. Die Verwaltung steht den Brü
dern der Ehefrau Schenkel für ihre Lebensdauer 'uni) später dem
Presbyterium der ev. Gemeinde zu. Die Anstalt nimmt Pfleglinge
ohne Unterschied der Konfession auf. Der Geh. Kom.-Rath Schöll er
schenkte ihr (1864) zum Zweck des Ankaufs verschiedene Grundstücke im
Werthe von 5650 Thlr. — Noch vermachten die Ehegatten für Armen-
Zwecke zu Düren eine jährliche Rente von 400 Thlr. und Frau
Schenkel hinterließ ihrer Vaterstadt Schleiden mehrere Legate, näm
lich dem ev. Kirchcn-Fonds 2000 Thlr., dem ev. Schul-Fonds 2000
Thlr., und den Armen der Stadt, ohne Unterschied der Konfession
1000 Thlr. Zu Gunsten der Stadt Gemünd legirte sie 4000 Thlr. -
nämlich dem ev. Kirchen-Fonds 2000 Thlr. und dem ev. Schul-Fonds
2000 Thlr.
Sch ernbeckscheö Legat,
mit ursprünglich 150 Thlr. für die Prediger-Wittwen an der St. Ul
richskirche zu Magdeburg bestimmt; event, gelangen auch andere Pre
diger-Wittwen der 6 städtischen Pfarrkirchen zur Theilnahme. Der
Fonds ist, namentlich durch Verzichtleistung empfangsberechtigter Witt
wen auf ihre Pension, zur Zeit auf mehr als 300 Thlr. gestiegen.
Schettlersche Legate.
Wittwe Rosalie Schettler geb. Feist (+ 1833) vermachte der Stadt
Glatz 1100 Thlr. zu milden Stiftungen. Die Zinsen a) von 200 Thlr.
foflten am Ncujahrstage jeden Jahres an zwei verarmte bürgerliche
Faimllen; b) von 200 Thlr. zur Unterstützung armer kranker Dienst
boten und Handwerksburschcn des Orts verwendet werden; o) 700 Thlr
zur Einrichtung des damals im Entstehen begriffenen städtischen Wai^
senhauses verwendet werden.
Frau v. Scheve (geb. v. Leckow),
(+ 28. Sept. 1849) Wittwe des Kammergerichts-Präs. v. Scheve
setzte a) die Armeu-Direktion der Stadt Berlin zur Univcrsal-Erbin
ihres Nachlaffes ein mit der Bestimmung, daß die Revenüen deffelben,
so weit darüber nicht von ihr selbst verfügt worden, zum Besten der
Stadt-Armen und verschämten Hülfsbedürstigen verwendet werden sollen.
Ihr in der Friedrichsstr. 38. belegenes Haus wurde zu einer Stiftung
für 10 unbescholtene arme, unverheirathete Mädchen von guter Familie
adeligen o.der bürgerlichen Standes bestimmt, in welcher sie von ihrem
40sten Lebensjahre an freie Wohnung, Holz und monatlich 7 Thlr.
beziehen, dafür aber täglich an zwei arme Kinder Unterricht in Elemen-
tar-Kenntttiffen, im Nähen, Zeichnen rc. ertheilen sollen. Für zwei
Exspektantinnen, welche außerhalb der Anstalt wohnen, sind monatlich
je 6 Thlr. ausgesetzt; das Stiftshaus ist in den Jahren 1851 u. 1852
neu aufgebaut. Die Erbschaft im Ganzen betrug nach Abzug von
88,100 Thlr. Legaten 298,995 Thlr., worauf jedoch oŗûbergehend
noch einige Renten hafteten. Nach dem Ableben der von der Erblaffe-